Bericht des Aufsichtsrats

Jürgen B. Steinemann
Vorsitzender des Aufsichtsrats
Kurzprofil
Jürgen B. Steinemann wurde 1958 in Damme, Deutschland, geboren. Sein Studium der Betriebswirtschaftslehre an der European Business School in Wiesbaden, London und Paris schloss er 1985 ab und arbeitete zunächst in verschiedenen Managementpositionen für Eridania Béghin-Say, Unilever und Nutreco. Von 2009 bis 2016 war Jürgen Steinemann CEO der Barry Callebaut AG, seit 2014 ist er Mitglied des Verwaltungsrats dieser Gesellschaft. Ab 2015 bis zur Spaltung des METRO Konzerns im Juli 2017 war Herr Steinemann Mitglied des Aufsichtsrats der alten METRO AG (jetzt CECONOMY AG) und ab Februar 2016 dessen Vorsitzender. Seit 2017 ist Jürgen Steinemann Mitglied und Vorsitzender des Aufsichtsrats der neuen METRO AG.
ein spannendes und außerordentlich bewegtes Geschäftsjahr liegt hinter uns. Mit der Börseneinführung unserer neuen METRO wurde bestätigt, dass METRO auch für die Fähigkeit zum Wandel steht.
Nicht ohne Grund trug das Projekt zur Aufteilung der ehemaligen METRO GROUP den Namen 2MORROW. Denn in diesem Wort liegt unser gemeinsames Ziel: die Zukunft zu formen und zu prägen – besser, fokussierter und noch dichter am Kunden und seinen Bedürfnissen. Der Vorstand hat mit der vollen Unterstützung des Aufsichtsrats in den vergangenen Monaten die Weichen für diese neue Phase der Entwicklung gestellt.
Gleichzeitig gelang es, den Fokus auf das operative Geschäft zu behalten: Im Geschäftsjahr 2016/17 wurde der flächenbereinigte Umsatz um 0,5 % erhöht, der berichtete Umsatz von 37,1 Mrd. € lag 1,6 % über dem Vorjahreswert und das EBIT vor Sonderfaktoren lag mit 1.106 Mio. € auf dem Niveau des Vorjahres.
Zukünftig hat METRO durch die jetzt mögliche volle Konzentration auf den Groß- und Lebensmitteleinzelhandel eine Basis, um weitere Wertschöpfungspotenziale zu heben. Es gilt nun, den geebneten Weg mit Beständigkeit, Fokus und Konsequenz weiterzugehen. Das große Engagement der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von METRO und ihre Kundenorientierung sind dafür unverzichtbares Rüstzeug. An dieser Stelle möchte ich zudem Ihnen, liebliebe Aktionärinnen und Aktionäre, für Ihr Vertrauen danken, das Sie uns teilweise bereits jahrzehntelang schenken.
Beratung und Überwachung im Dialog mit dem Vorstand
Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2016/17 die Pflichten und Aufgaben wahrgenommen, die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegen. Wir haben den Vorstand bei der Leitung der METRO AG und des Konzerns regelmäßig beraten und seine Tätigkeit überwacht. Der Vorstand unterrichtete uns in den Aufsichtsratssitzungen ausführlich, zeitnah und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben in schriftlicher und mündlicher Form über alle wesentlichen Entwicklungen von METRO. Die Berichterstattung umfasste insbesondere Informationen über das Projekt zur Aufteilung der ehemaligen METRO GROUP, den Gang der Geschäfte, die Lage der Gesellschaft und des Konzerns (einschließlich der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance) sowie über Strategie und Planung des Unternehmens. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den Plänen hat der Vorstand im Einzelnen erläutert. Alle für das Unternehmen bedeutenden Geschäftsvorgänge erörterten wir im Plenum und in den Ausschüssen des Aufsichtsrats auf Basis der Berichte des Vorstands. In alle Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung für das Unternehmen war der Aufsichtsrat eingebunden. Hierzu gehörten Maßnahmen und Geschäfte, die aufgrund von Gesetz, Satzung oder selbst getroffenen Regelungen der Zustimmung des Aufsichtsrats bedurften. Die betreffenden Vorgänge haben wir eingehend geprüft und mit dem Vorstand über Nutzen, mögliche Risiken und sonstige Auswirkungen diskutiert. Zu ausgewählten Tagesordnungspunkten der Sitzungen wurden Führungskräfte der zuständigen Fachbereiche von METRO hinzugezogen.
Der Aufsichtsrat stimmte allen ihm vom Vorstand zur Zustimmung vorgelegten Angelegenheiten zu. Auch außerhalb der Sitzungen stand ich als Aufsichtsratsvorsitzender fortlaufend in engem und regelmäßigem Informations- und Gedankenaustausch mit Herrn Koch als Vorstandsvorsitzendem zu wichtigen Themen und anstehenden Entscheidungen. Vom Einsichts- und Prüfungsrecht des Aufsichtsrats nach § 111 Abs. 2 Satz 1 und 2 AktG haben wir nicht Gebrauch gemacht, da es keine klärungsbedürftigen Sachverhalte gab.
Im Geschäftsjahr 2016/17 fanden insgesamt 10 Aufsichtsratssitzungen statt. 4 Beschlussfassungen des Aufsichtsrats erfolgten außerhalb einer Sitzung im schriftlichen Verfahren. Eine individualisierte Offenlegung der Sitzungsteilnahme der Aufsichtsratsmitglieder ist im Corporate-Governance-Bericht enthalten.
Interessenkonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern sind im Geschäftsjahr 2016/17 nicht aufgetreten.
- Informationen zu den weiteren Mitgliedern des Aufsichtsrats sind auf der Website www.metroag.de unter der Rubrik Unternehmen – Aufsichtsrat abrufbar.