48. Sonstige Rechtsangelegenheiten

Konzernaufteilung im Jahr 2017

Im Zusammenhang mit der Konzernaufteilung hatten mehrere Aktionäre Klagen erhoben. Am 24. Januar 2018 wies das Landgericht Düsseldorf die Klagen vollumfänglich ab. Sämtliche Kläger legten in allen Verfahren Berufung zum Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf ein. Am 4. April 2019 hat das OLG Düsseldorf sämtliche Berufungen zurückgewiesen. Nur in dem Berufungsurteil in einem Verfahren betreffend die Beschlüsse der Hauptversammlung wurde die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) zugelassen und eingelegt. In einem Verfahren haben die Kläger Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH eingelegt. Der BGH hat die Nichtzulassungsbeschwerde mit Beschluss vom 24. November 2020 zurückgewiesen. Im Verfahren betreffend die Beschlüsse der Hauptversammlung hat der BGH die Revision mit Urteil vom 23. Februar 2021 zurückgewiesen. Damit sind sämtliche Klagen von Aktionären im Zusammenhang mit der Konzernaufteilung rechtskräftig im Sinne der METRO AG bzw. der CECONOMY AG beendet.

Übrige Rechtsangelegenheiten

Gesellschaften des METRO Konzerns sind Partei bzw. Beteiligte in (schieds-)gerichtlichen Klageverfahren sowie Kartell- und anderen regulatorischen Verfahren in verschiedenen Ländern. Für diese Verfahren wurde, sofern die Verpflichtung hinreichend konkretisiert ist, eine angemessene Risikovorsorge gebildet. Die METRO AG bzw. ihre Konzerngesellschaften haben zudem Klagen auf Schadensersatz gegen Unternehmen erhoben, die wegen verbotener Wettbewerbsabsprachen sanktioniert wurden (u. a. Lkw- und Zucker-Kartell).