Währungs­umrechnung

Geschäftsvorfälle in Fremdwährung

In den Einzelabschlüssen der Tochterunternehmen und des Mutterunternehmens werden Geschäftsvorfälle in fremder Währung mit dem Kurs zum Zeitpunkt der Transaktion erfasst. Zum Abschlussstichtag werden monetäre Vermögenswerte und Schulden in fremder Währung zum Stichtagskurs bewertet. Nicht monetäre Vermögenswerte und Schulden, die zum in einer Fremdwährung bewertet sind, werden zu dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des Fair Value gültig war. Nicht monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten in Fremdwährung bewertet werden, werden zum Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet.

Gewinne und Verluste aus bis zum Bilanzstichtag eingetretenen Wechselkursschwankungen werden grundsätzlich erfolgswirksam berücksichtigt. Die sich im Rahmen der Folgebewertung ergebenden Währungsumrechnungsdifferenzen der nachstehenden Vermögenswerte bzw. Schulden werden hingegen erfolgsneutral unter den Gewinnrücklagen ausgewiesen:

  • Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten, die als (Teil einer) Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb anzusehen sind
  • Eigenkapitalinstrumente, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet sind
  • Sicherungsinstrumente, die für qualifizierte Absicherungen von Zahlungsströmen verwendet werden

Ausländische Geschäftsbetriebe

Die Jahresabschlüsse ausländischer Tochterunternehmen werden gem. IAS 21 (Auswirkungen von Wechselkursänderungen) nach dem Konzept der funktionalen Währung aufgestellt und, sofern ihre funktionale Währung nicht der Euro ist, zu Konsolidierungszwecken in Euro umgerechnet. Als funktionale Währung gilt hiernach die Währung des primären Wirtschaftsumfelds, in dem das Tochterunternehmen tätig ist. Die in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen betreiben ihre Geschäfte in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht grundsätzlich selbstständig, sodass ihre jeweilige Landeswährung in der Regel die funktionale Währung darstellt. Notwendige Umrechnungen der Vermögenswerte und Schulden erfolgen zum Bilanzstichtagskurs und die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung werden grundsätzlich mit dem Geschäftsjahresdurchschnittskurs umgerechnet. Sich aus solchen Umrechnungen von Abschlüssen ausländischer Tochterunternehmen ergebende Währungsdifferenzen werden erfolgsneutral behandelt und im sonstigen Ergebnis unter den Gewinnrücklagen gesondert ausgewiesen. Soweit das ausländische Tochterunternehmen nicht vollständig im Besitz des Mutterunternehmens ist, wird der entsprechende Teil der Währungsdifferenzen den nicht beherrschenden Anteilen zugewiesen.

Im Jahr des Abgangs bzw. zum Zeitpunkt der Stilllegung des Geschäftsbetriebs eines ausländischen Tochterunternehmens, dessen funktionale Währung nicht der Euro ist, werden die Währungsdifferenzen erfolgswirksam über das Finanzergebnis aufgelöst. Bei teilweisem Abgang ohne Verlust der Beherrschungsmöglichkeit eines solchen ausländischen Tochterunternehmens wird der entsprechende Teil der kumulierten Währungsdifferenzen den nicht beherrschenden Anteilen zugeordnet. Werden assoziierte oder gemeinschaftlich geführte Unternehmen, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, ohne Verlust des maßgeblichen Einflusses oder der gemeinschaftlichen Führung teilweise veräußert, wird der entsprechende Teil der kumulierten Währungsdifferenzen erfolgswirksam erfasst.

Im Geschäftsjahr 2020/21 war keine funktionale Währung eines einbezogenen Unternehmens als hochinflationär im Sinne des IAS 29 (Rechnungslegung in Hochinflationsländern) klassifiziert.

Für die Währungsumrechnung wurden hinsichtlich der Währungen der für METRO wichtigsten Länder, die nicht an der Europäischen Währungsunion teilnehmen, folgende Wechselkurse zugrunde gelegt:

 

 

Durchschnittskurs je €

Stichtagskurs je €

 

 

2019/20

2020/21

30.9.2020

30.9.2021

Ägyptisches Pfund

EGP

17,84167

18,76426

18,45160

18,18770

Britisches Pfund

GBP

0,87833

0,87384

0,91235

0,86053

Bulgarischer Lew

BGN

1,95583

1,95583

1,95583

1,95583

Chinesischer Renminbi

CNY

7,84515

7,77989

7,97200

7,48470

Dänische Krone

DKK

7,46137

7,43843

7,44620

7,43600

Hongkong-Dollar

HKD

8,70568

9,28025

9,07420

9,01840

Indische Rupie

INR

82,28265

88,02535

86,29900

86,07660

Indonesische Rupie

IDR

16.232,86000

17.135,09000

17.497,84000

16.572,03000

Japanischer Yen

JPY

120,71530

128,50236

123,76000

129,67000

Kasachischer Tenge

KZT

451,86301

508,04742

502,14000

496,42000

Kroatische Kuna

HRK

7,50832

7,53955

7,55650

7,48890

Malaysischer Ringgit

MYR

4,72060

4,92941

4,86530

4,84750

Moldau-Leu

MDL

19,46755

20,99757

19,82730

20,59550

Myanmar-Kyat

MMK

1.599,26967

1.781,00822

1.532,00000

2.236,50000

Norwegische Krone

NOK

10,55535

10,36198

11,10080

10,16500

Pakistanische Rupie

PKR

179,88229

187,71887

194,33550

184,07250

Philippinischer Peso

PHP

56,30047

58,25465

56,77400

59,06600

Polnischer Złoty

PLN

4,38844

4,53714

4,54620

4,61970

Rumänischer Leu

RON

4,81183

4,90144

4,87250

4,94750

Russischer Rubel

RUB

77,50392

89,14979

91,77630

84,33910

Schweizer Franken

CHF

1,07494

1,08737

1,08040

1,08300

Serbischer Dinar

RSD

117,56680

117,57386

117,58030

117,55950

Singapur-Dollar

SGD

1,54913

1,60287

1,60350

1,57600

Tschechische Krone

CZK

26,17769

25,97336

27,23300

25,49500

Türkische Lira

TRY

7,29146

9,62548

9,09900

10,29810

Ukrainische Hrywnja

UAH

29,09853

33,08211

33,16430

30,82310

Ungarischer Forint

HUF

343,96227

357,56318

365,53000

360,19000

US-Dollar

USD

1,11982

1,19541

1,17080

1,15790

VAE-Dirham

AED

4,11363

4,39049

4,30235

4,25075

Vietnamesischer Dong

VND

25.953,36000

27.701,87000

27.131,35000

27.063,56000

Fair Value
Beizulegender Zeitwert, der in einer gewöhnlichen Transaktion zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt werden würde.
Glossar