33. Sonstige Rückstellungen (langfristig)/Rückstellungen (kurzfristig)

Die sonstigen Rückstellungen (langfristig)/Rückstellungen (kurzfristig) haben sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt:

Mio. €

Verpflich­tungen aus dem Immobilien­bereich

Verpflich­tungen aus dem Waren­geschäft

Restruk­turierung

Steuern

Übrige

Gesamt

Stand 1.10.20191

46

30

26

18

148

266

Währungsumrechnung

−1

−1

0

0

−3

−5

Zuführung

16

23

48

2

246

335

Auflösung

−2

0

−8

0

−30

−40

Inanspruchnahme

−7

−18

−22

−1

−82

−131

Veränderung Konsolidierungskreis

0

0

0

0

0

0

Zinsanteil in der Zuführung/Veränderung des Zinssatzes

0

0

0

0

0

0

Umbuchung

0

2

0

−3

1

0

Stand 30.9.2020

51

35

44

16

279

426

davon langfristig

21

0

0

13

105

139

davon kurzfristig

30

35

44

3

174

287

1

Vorjahresanpassung aufgrund voll rückwirkender Anwendung des IFRS 16 (Leasingverhältnisse).

Die Rückstellungen für Verpflichtungen aus dem Immobilienbereich betreffen im Wesentlichen Instandhaltungsverpflichtungen in Höhe von 22 Mio. € (30.9.2019: 15 Mio. €), Rückbauverpflichtungen in Höhe von 21 Mio. € (30.9.2019: 22 Mio. €) und Mietverpflichtungen in Höhe von 6 Mio. € (30.9.2019: 7 Mio. €). Die Fälligkeit der immobilienbezogenen Rückstellungen richtet sich nach der Restlaufzeit der Mietverträge.

Die bedeutendste Komponente der Rückstellungen für Verpflichtungen aus dem Warengeschäft sind Risiken aus Nachbelastungen von Lieferanten. Ergänzender Bestandteil sind Rückstellungen für Garantieleistungen in Höhe von 1 Mio. € (30.9.2019: 1 Mio. €).

Wesentliche Bestandteile der übrigen Rückstellungen sind Rückstellungen, die im Zusammenhang mit Unternehmensveräußerungen stehen, in Höhe von 113 Mio. € (30.9.2019: 0 Mio. €), Rückstellungen für Prozesskosten/-risiken in Höhe von 48 Mio. € (30.9.2019: 48 Mio. €), Rückstellungen für langfristige Vergütungsbestandteile in Höhe von 31 Mio. € (30.9.2019: 18 Mio. €) sowie Rückstellungen für Bürgschafts- und Gewährleistungsrisiken in Höhe von 11 Mio. € (30.9.2019: 18 Mio. €). Der Zahlungsmittelabfluss für Rückstellungen aus Prozesskosten/-risiken wurde anhand der erwarteten Prozessdauer geschätzt. Die Rückstellungen für langfristige Vergütungsbestandteile werden in den Jahren 2021 bis 2023 fällig.

Die Zinssätze für unverzinsliche langfristige Rückstellungen liegen, je nach Laufzeit und Land, zwischen 0,00 % und 5,60 %.