Anwendung neuer Rechnungs­legungs­vorschriften

Im Geschäftsjahr 2018/19 erstmals angewendete Rechnungslegungsvorschriften

Im vorliegenden Konzernabschluss kamen erstmals die folgenden vom erlassenen bzw. überarbeiteten zur Anwendung, die im Geschäftsjahr 2018/19 für METRO verpflichtend waren:

IFRS 9 (Finanzinstrumente)

IFRS 9 (Finanzinstrumente) ersetzt ab dem Geschäftsjahr 2018/19 die vormals gem. IAS 39 (Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung) anzuwendenden Regelungen zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten. Durch IFRS 9 werden insbesondere neue Vorschriften wie folgt eingeführt:

  • Zur Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten
  • Zur Ermittlung und Erfassung von Wertminderungen auf bestimmte finanzielle Vermögenswerte
  • Zur bilanziellen Abbildung von Sicherungsbeziehungen

Umstellungseffekte

METRO hat die Regelung zur modifiziert retrospektiven Anwendung in Anspruch genommen und die Effekte der erstmaligen Anwendung von  9 als Anpassung des Eröffnungsbestands der Gewinnrücklagen zum 1. Oktober 2018 erfasst. Die Erstanwendung führt hinsichtlich der neuen Folgebewertungsregelungen für finanzielle Vermögenswerte sowie für die Anpassung der Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte zu einer eigenkapitalmindernden Anpassung in Höhe von 4 Mio. €. Die beiden Anpassungen erfolgten unter Berücksichtigung gegenläufiger ertragsteuerlicher Auswirkungen in Höhe von 1 Mio. €, sodass sich insgesamt eine Reduktion der Gewinnrücklagen in Höhe von 3 Mio. € ergibt. Da METRO von dem Wahlrecht Gebrauch macht, die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften weiterhin nach den Regelungen des IAS 39 vorzunehmen, ergeben sich insofern keine Anpassungen aufgrund der Erstanwendung von IFRS 9.

Die an IAS 1 (Darstellung des Abschlusses) aufgrund der Verabschiedung von IFRS 9 vorgenommene Folgeänderung, Wertminderungen in Bezug auf finanzielle Vermögenswerte als separaten Posten in der Gewinn- und Verlustrechnung auszuweisen, hat METRO umgesetzt. Für Berichtsperioden ab dem Beginn des Geschäftsjahres 2018/19 wird der separate Posten „Ergebnis aus Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte“ als Bestandteil des betrieblichen Ergebnisses (EBIT) ausgewiesen.

Mio.€

Kategorien gem. IAS 39

Kategorien gem. IFRS 9

Buchwert gem. IAS 39

Buchwert gem. IFRS 9

Verän­derung

Grund der Veränderung

 

 

30.9.2018

1.10.2018

 

 

1

Es sind Beteiligungen in Höhe von 1 Mio. € (gerundet) enthalten, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden.

Ausleihungen und gewährte Darlehen

Kredite und Forderungen

Fortgeführte Anschaffungskosten

29

29

0

Ausleihungen und gewährte Darlehen

Kredite und Forderungen

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert

4

4

0

Forderungen an Lieferanten

Kredite und Forderungen

Fortgeführte Anschaffungskosten

328

329

1

Bewertungs­maßstab

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Kredite und Forderungen

Fortgeführte Anschaffungskosten

571

568

−3

Bewertungs­maßstab

Übrige finanzielle Vermögenswerte

Kredite und Forderungen

Fortgeführte Anschaffungskosten

238

238

0

Derivative Finanz­instrumente ohne Sicherungs­zusammenhang

Zu Handelszwecken gehalten

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert

7

7

0

Beteiligungen

Zur Veräußerung verfügbar

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert

48

471

−21

Reklassifizierung

Wertpapiere

Zur Veräußerung verfügbar

Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert

1

0

−1

Reklassifizierung

Wertpapiere

Zur Veräußerung verfügbar

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert

0

2

2

Reklassifizierung

Derivative Finanz­instrumente mit Sicherungs­zusammenhang

Keiner Kategorie zugeordnet

Nicht klassifiziert

4

4

0

Zahlungsmittel und Zahlungsmittel­äquivalente

Keiner Kategorie zugeordnet

Fortgeführte Anschaffungskosten

1.298

1.298

0

Klassifizierung und Bewertung finanzieller Vermögenswerte

Nach IFRS 9 wird die Klassifizierung und (Folge-) Bewertung von finanziellen Vermögenswerten in Abhängigkeit vom jeweiligen Geschäftsmodell, in dem ein finanzieller Vermögenswert gehalten wird, und den Charakteristika der jeweiligen Zahlungsströme eines finanziellen Vermögenswerts bestimmt.

Auf dieser Grundlage wird der jeweilige finanzielle Vermögenswert beim erstmaligen Ansatz einer der folgenden Klassen zugeordnet:

  • Als zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet (AC)
  • Als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Folgebewertungsänderungen im sonstigen Ergebnis bewertet (FVOCI)
  • Als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Folgebewertungsänderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung bewertet (FVPL)

Da sich diese Klassifizierungen von den vormals angewendeten Regelungen nach IAS 39 unterscheiden, ergeben sich entsprechende Unterschiede in der Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten. Die Mehrzahl der von METRO gehaltenen Fremdkapitalinstrumente, Ausleihungen, Darlehen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderen finanziellen Vermögenswerten (mit Ausnahme von Eigenkapitaltiteln) erfüllen die Kriterien für eine Bilanzierung zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC) gem. IFRS 9. Einige finanzielle Vermögenswerte sind gem. dem neuen Standard erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVPL) zu bewerten. Dies betrifft insbesondere bestimmte Ausleihungen, gewährte Darlehen und derivative Finanzinstrumente, die nicht als Teil eines Sicherungsgeschäfts designiert sind. METRO hat die finanziellen Vermögenswerte anhand der zugrunde liegenden Geschäftsmodelle und der vertraglichen Zahlungsstromcharakteristika, wie in der vorstehenden Tabelle dargestellt, zugeordnet. Buchwertänderungen aufgrund von Reklassifizierungen haben sich dabei in Summe nicht ergeben.

Hinsichtlich der Klassifizierungs- und Folgebewertungsvorschriften für finanzielle Verbindlichkeiten ergeben sich im Wesentlichen keine Änderungen aufgrund der Einführung von IFRS 9.

Gemäß den neuen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden auf der Grundlage von IFRS 9 bewertet METRO die Mehrzahl der gehaltenen Eigenkapitaltitel seit dem 1. Oktober 2018 erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert. Seit dem 1. Oktober 2018 entscheidet METRO für jeden Neuzugang eines Eigenkapitaltitels, ob dieser als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVPL) oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (ohne spätere Umgliederung in den Gewinn oder Verlust bzw. ohne Reklassifizierung (no reclassification); FVOCInR) folgebewertet wird.

Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten

Auf finanzielle Vermögenswerte der Kategorien AC (mit Ausnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) und FVOCI wendet METRO gem. den neuen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden die nach IFRS 9 vorgesehenen allgemeinen Wertminderungsregelungen an. Das Ausfallrisiko wird in diesen Fällen anhand der Kontrahentenbonität beurteilt – dabei stützt METRO sich auf externe Ratings, Erfahrungen mit dem jeweiligen Kunden sowie Ausfallrisiko-Ratingklassen. Durch Investitionen überwiegend in erstklassige Fremdkapitaltitel minimiert METRO das Ausfallrisiko, da die entsprechenden Emittenten zumindest ein gutes bis sehr gutes aufweisen (Investment Grade). Darüber hinaus wird in Bezug auf solche Vermögenswerte die Bonität der Emittenten kontinuierlich überwacht. Auf diese Weise versetzt METRO sich in die Lage, einen wahrscheinlichen signifikanten Anstieg des Ausfallrisikos frühzeitig zu erkennen und so zeitnah auf eventuelle Veränderungen reagieren zu können. Auf der Grundlage von kreditnehmerspezifischen Informationen überwacht METRO ausgereichte Darlehen und andere finanzielle Vermögenswerte. Die Einführung der neuen Vorgehensweise zur Bestimmung der Wertminderungen könnte in den Folgejahren zu einer größeren Schwankung des Konzernergebnisses führen, da die Höhe der Risikovorsorge auch von ökonomischen Rahmenbedingungen abhängig ist.

Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfasst METRO ab Beginn des Geschäftsjahres 2018/19 die über die Gesamtlaufzeit dieser Finanzinstrumente erwarteten Kreditverluste. METRO macht dabei von der gem. IFRS 9 gewährten Möglichkeit zur vereinfachten Vorgehensweise Gebrauch, wonach die erwarteten Kreditverluste auf der Grundlage von Wertminderungsmatrizen ermittelt werden. Die Außenstände werden von den einzelnen Konzernunternehmen laufend überwacht.

IFRS 15 (Erlöse aus Verträgen mit Kunden)

Der neue IFRS 15 hat IAS 18 (Umsatzerlöse) und IAS 11 (Fertigungsaufträge) sowie zugehörige Interpretationen ersetzt und schreibt ein einheitliches und umfassendes Modell für die Erfassung von Erlösen mit Kunden vor.

Der neue Standard sieht ein 5-Schritte-Modell vor, mit dessen Hilfe die Höhe der Umsätze und der Zeitpunkt der Realisierung bestimmt werden sollen. Im Moment der Erfüllung der Leistungsverpflichtung wird der Umsatz realisiert. Die Leistungsverpflichtung ist erfüllt, wenn die Kontrolle über das Gut oder die Dienstleistung auf den Kunden übertragen wird. Die Erfüllung kann sowohl zeitpunkt- als auch zeitraumbezogen erfolgen. Bei einer zeitraumbezogenen Erfüllung sind die Umsatzerlöse so über den Zeitraum zu erfassen, dass aufgrund der gewählten Methode der Leistungsfortschritt ggü. der vollständigen Erfüllung dieser Leistungsverpflichtung am genauesten den tatsächlichen Leistungsfortschritt widerspiegelt.

IFRS 15 wurde von METRO zum 1. Oktober 2018 (Beginn des Geschäftsjahrs 2018/19) unter Ausübung der modifiziert retrospektiven Übergangsmethode angewendet, bei der keine Anpassungen der Vorjahreswerte erfolgen. Bei der Umstellung wurde der praktische Behelf in Anspruch genommen, nach dem IFRS 15 rückwirkend nur auf Verträge angewandt wird, die zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung noch nicht erfüllt waren. Gemäß der modifiziert retrospektiven Übergangsmethode wurden die Effekte aus der erstmaligen Anwendung kumulativ zum Erstanwendungszeitpunkt 1. Oktober 2018 erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst.

Die erstmalige Anwendung von IFRS 15 hat im METRO Konzern zur Umstellung der folgenden wesentlichen Sachverhalte geführt, bei denen es in der Eröffnungsbilanz zum 1. Oktober 2018 zu einer Erhöhung der zu aktivierenden vertraglichen Vermögenswerte in Höhe von 1 Mio. € und einer Erhöhung der Vertragsverbindlichkeiten in Höhe von 6 Mio. € gekommen ist. Dies führte zu einer Reduktion der Gewinnrücklagen in Höhe von 5 Mio. € vor und 4 Mio. € nach Abzug latenter Steuern.

Wesentliche Rechte aus Kundenbindungsprogrammen

Im Rahmen von Rabattaktionen oder Kundenbindungsprogrammen wird dem Kunden regelmäßig die Option gewährt, zukünftig zusätzliche Güter oder Dienstleistungen vergünstigt zu erwerben. Ein Teil des Transaktionspreises ist nach Maßgabe des relativen Einzelveräußerungspreises auf das daraus resultierende „wesentliche Recht“ zu allokieren. Die Umsatzrealisierung für das wesentliche Recht erfolgt zum Zeitpunkt der Einlösung oder des Verfalls des Rechts, was zu einer späteren Erfassung von Umsätzen führt.

Mehrkomponentenverträge im Rahmen von Franchise Vereinbarungen

Einige Franchisemodelle von METRO beinhalten Mehrkomponentenverträge, bei denen Kunden bei Vertragsabschluss ein Paket aus Franchiseprodukten und -dienstleistungen von METRO erwerben, wobei einzelne Vertragskomponenten von METRO subventioniert zur Verfügung gestellt werden. In jenen Fällen ist die gesamte Gegenleistung des Vertrags auf die abgrenzbaren Leistungsverpflichtungen nach Maßgabe der relativen Einzelveräußerungspreise aufzuteilen und im Vergleich zur bisherigen Bilanzierung ein potenziell größerer Teil der Gesamtvergütung der vorab subventionierten Komponente zuzurechnen, sodass künftig Umsatzerlöse für jene Produkte früher zu erfassen sind.

Im Vergleich zur Altregelung haben sich die Umsatzerlöse aus diesen Sachverhalten im Geschäftsjahr 2018/19 nicht wesentlich verändert.

Folgende Umstellungssachverhalte führten in der Berichtsperiode zu einem geänderten Ausweis:

Konstellation Prinzipal oder Agent

Die Würdigung, ob METRO als Prinzipal oder Agent auftritt, ist anhand der im IFRS 15 geänderten Indikatoren neu beurteilt worden. Hinsichtlich bestimmter Transaktionen tritt METRO unter Berücksichtigung der geänderten Indikatoren statt als Prinzipal (Bruttoausweis des Umsatzes und zusätzlicher Ausweis der Umsatzkosten) als Agent (Nettoausweis des Umsatzes und der Umsatzkosten) auf. Dies führt im Geschäftsjahr 2018/19 zu einer Verringerung der Umsätze in Höhe von 33 Mio. € und der Umsatzkosten in Höhe von 33 Mio. €.

Vertragsverbindlichkeiten

Vertragsverbindlichkeiten betreffen Abgrenzungen von Umsatzerlösen mit Kunden. Sie enthalten im Wesentlichen Anzahlungen auf Bestellungen und Abgrenzungen von eigenen Kundenbindungsprogrammen. Statt eines Ausweises überwiegend in den passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind die oben genannten Sachverhalte nunmehr als Vertragsverbindlichkeiten zum 30.9.2019 in Höhe von 35 Mio. € (1.10.2018: 31 Mio. €) ausgewiesen.

Rückgaberechte

Aus Verkäufen in einigen METRO Wholesale Geschäftsmodellen resultieren regelmäßig Rückgabe-oder Umtauschrechte. Sie können gesetzlich verpflichtend sein oder aus gelebter Geschäftspraxis entstehen. Rückerstattungen stellen eine Form der variablen Gegenleistung im Rahmen der Bestimmung des Transaktionspreises dar. Anstatt als Rückstellung werden die den Kunden eingeräumten Rückgabe- bzw. Umtauschrechte als Rückerstattungsverbindlichkeit in den übrigen sonstigen anderen Verbindlichkeiten zum 30.9.2019 in Höhe von 1 Mio. € ausgewiesen. Für das Recht, Produkte bei Begleichung der Rückerstattungsverbindlichkeit vom Kunden zurückzuerhalten, werden zum 30.9.2019 übrige andere Vermögenswerte in Höhe von 1 Mio. € ausgewiesen.

Weitere IFRS-Änderungen

Weitere, für das Geschäftsjahr 2018/19 erstmals anzuwendende Rechnungslegungsvorschriften ohne wesentliche Auswirkungen auf METRO sind:

  • IAS 40 – Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (Klarstellung: Übertragungen in den und aus dem Bestand der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien)
  • IFRS 2 – Anteilsbasierte Vergütung (Einstufung und Bewertung anteilsbasierter Vergütungen)
  • IFRIC 22 – Fremdwährungstransaktionen und im Voraus erbrachte oder erhaltene Gegenleistungen
  • Die gem. den jährlichen Verbesserungen (Annual Improvements to IFRS Standards −2014–2016 Cycle) an IFRS 1 (Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards) und IAS 28 (Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen) vorgenommenen Änderungen

Veröffentlichte, aber im Geschäftsjahr 2018/19 noch nicht angewendete Rechnungslegungsvorschriften

Vom IASB wurden weitere Standards und Interpretationen überarbeitet bzw. verabschiedet, die von METRO im Geschäftsjahr 2018/19 indes noch nicht angewendet wurden, da insofern entweder noch keine Pflicht bestand oder die Verlautbarungen von der Europäischen Kommission noch nicht zur Anwendung genehmigt wurden.

Standard/Interpretation

Titel

Anwendungs­beginn gem. IFRS1

Anwendung bei METRO AG ab2

Genehmigt durch EU3

1

Ohne vorzeitige Anwendung.

2

Anwendung erst ab 1. Oktober aufgrund der Abweichung des Geschäftsjahres vom Kalenderjahr, sofern die Genehmigung zur Anwendung (Endorsement) durch die EU erfolgt ist.

3

Stand: Ende November 2019.

4

Offizieller deutscher Titel noch nicht bekannt – daher eigene Übersetzung.

5

Anwendungsbeginn durch das IASB auf unbestimmte Zeit verschoben.

Änderungen zu IFRS 3

Unternehmenszusammenschlüsse (Definition eines Geschäftsbetriebs)4

1.1.2020

1.10.2020

Nein

Änderungen zu IFRS 3/IFRS 11

Änderungen infolge der jährlichen Verbesserungen Zyklus 2015–2017 (Zusätzliche Leitlinien zur Anwendung der Erwerbsmethode auf besondere Arten von Unternehmenszusammenschlüssen)

1.1.2019

1.10.2019

Ja

Änderungen zu IFRS 9

Finanzinstrumente (Einfügen von Vorschriften zu Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung)

1.1.2019

1.10.2019

Ja

Änderungen zu IFRS 9/IFRS 7/IAS 39

Finanzinstrumente (Anpassungen aufgrund der Reformierung der Zinssatz-Benchmarks)4

1.1.2020

1.10.2020

Nein

Änderungen zu IFRS 10/IAS 28

Konzernabschlüsse/Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen
(Änderung: Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen)4

Unbekannt5

Unbekannt5

Nein

IFRS 16

Leasingverhältnisse

1.1.2019

1.10.2019

Ja

IFRS 17

Versicherungsverträge4

1.1.2021

1.10.2021

Nein

Änderungen zu IAS 1/IAS 8

Änderungen zur Definition von ’wesentlich‘4

1.1.2020

1.10.2020

Nein

Änderungen zu IAS 12

Änderungen infolge der jährlichen Verbesserungen Zyklus 2015–2017 (ohne offizielle Betitelung – Ertragsteuerliche Auswirkungen von Zahlungen aus Finanzinstrumenten, die als Eigenkapital klassifiziert werden)

1.1.2019

1.10.2019

Ja

Änderungen zu IAS 19

Leistungen an Arbeitnehmer (Klarstellungen zu Planänderungen, Abgeltungen und Kürzungen)4

1.1.2019

1.10.2019

Ja

Änderungen zu IAS 23

Änderungen infolge der jährlichen Verbesserungen Zyklus 2015–2017 (ohne offizielle Betitelung – Bestimmung des Finanzierungskostensatzes bei nicht speziell für einen qualifizierten Vermögenswert aufgenommenen Mitteln)

1.1.2019

1.10.2019

Ja

Änderungen zu IAS 28

Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen (Langfristige Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen)

1.1.2019

1.10.2019

Ja

IFRIC 23

Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung

1.1.2019

1.10.2019

Ja

Änderungen zum Rahmenkonzept

Rahmenkonzept für die Rechnungslegung (Anpassung der Querverweise in den IFRSs zum Rahmenkonzept)4

1.1.2020

1.10.2020

Nein

IFRS 16 (Leasingverhältnisse)

Der neue Leasingstandard IFRS 16 wird den derzeit geltenden Standard IAS 17 (Leasingverhältnisse) sowie IFRIC 4 (Beurteilung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält) ersetzen. In den Anwendungsbereich des IFRS 16 fallen grundsätzlich die Nutzungsüberlassung von Vermögenswerten, Miet- und Pachtverträge, Untermietverhältnisse sowie Sale-and-Lease-Back-Transaktionen. In Bezug auf das Leasing bestimmter immaterieller Vermögenswerte besteht ein Wahlrecht zur Anwendung des IFRS 16, während bspw. Vereinbarungen über Dienstleistungskonzessionen oder das Leasing von natürlichen Ressourcen nicht in den Anwendungsbereich des IFRS 16 fallen.

Die wesentliche Neuerung des IFRS 16 im Vergleich zu IAS 17 betrifft die Bilanzierung beim Leasingnehmer. IFRS 16 führt ein einheitliches Bilanzierungsmodell für Leasingnehmer ein, nach dem ein Nutzungsrecht (Right-of-Use-Asset) für jeden Vermögenswert, der zur Nutzung überlassen wird, anzusetzen ist sowie eine korrespondierende Verbindlichkeit in Höhe des Barwerts der zukünftigen Leasingzahlungen. Die Leasingzahlungen setzen sich zusammen aus der Summe aller fixen Leasingzahlungen abzüglich Anreizzahlungen für den Vertragsabschluss. Hinzuzurechnen sind alle indexbasierten variablen Leasingzahlungen. Zudem sind variable Zahlungen, die wirtschaftlich betrachtet fixe Zahlungen darstellen, sowie erwartete Zahlungen, die aufgrund von Restwertgarantien zu leisten sind, zu berücksichtigen. Kaufpreisoptionen und Mietverlängerungsoptionen sind einzubeziehen, sofern ihre Ausübung hinreichend sicher ist. Auch vertraglich vereinbarte Entschädigungszahlungen bei vorzeitiger Vertragsbeendigung seitens des Leasingnehmers müssen erfasst werden, wenn von einer vorzeitigen Vertragsbeendigung ausgegangen wird.

Die Leasingverbindlichkeit wird über die Laufzeit mittels Effektivzinsmethode aufgezinst und unter Berücksichtigung der geleisteten Leasingzahlungen finanzmathematisch fortgeschrieben.

Das parallel anzusetzende Right-of-Use-Asset ist grundsätzlich mit dem Wert der Verbindlichkeit zu aktivieren. Zudem sind bereits geleistete Leasingzahlungen und direkt zurechenbare Kosten einzubeziehen. Vom Leasinggeber erhaltene Zahlungen, die mit dem Leasing in Verbindung stehen, sind abzuziehen. Wiederherstellungsverpflichtungen aus Leasingverhältnissen sind bei der Bewertung ebenfalls zu berücksichtigen. Das Right-of-Use- Asset wird planmäßig abgeschrieben.

Ausübung der Wahlrechte

Für den Leasingnehmer sind diverse Wahlrechte vorgesehen. So besteht bei der Bilanzierung und Bewertung ein Wahlrecht zur Portfoliobildung von Verträgen mit gleichen oder ähnlichen Eigenschaften das METRO nicht in Anspruch nimmt. METRO wird von dem Wahlrecht Gebrauch machen, den Right-of-Use-Ansatz bei Low-Value-Assets (im Wesentlichen im Bereich der Büroausstattung und der Betriebs- und Geschäftsausstattung) und bei kurzfristigen Leasingverträgen (Laufzeit maximal 12 Monate) nicht anzuwenden. Mietaufwendungen für diese Vermögensgegenstände sind dementsprechend unmittelbar in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen.

Ferner wird das Wahlrecht zur Trennung von Leasing- und Nichtleasingkomponenten (Service) nicht in Anspruch genommen und die Nichtleasingkomponenten werden im anzusetzenden Right-of-Use- Asset berücksichtigt.

Im Anhang sind künftig umfangreiche qualitative und quantitative Angaben vorzunehmen.

Die geänderte Definition eines Leasingverhältnisses gilt auch für den Leasinggeber und kann zu von IAS 17 abweichenden Beurteilungen führen. Im Rahmen der Bilanzierung erfolgt jedoch weiterhin eine Klassifizierung in Operating-Leasing- und Finanzierungs-Leasingverhältnisse

IFRS 16 tritt für Berichtsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen.

METRO wird die Regelungen erstmals am 1. Oktober 2019 anwenden.

Übergangsregelungen

METRO wird die Erstanwendung von IFRS 16 voll rückwirkend durchführen. Die Vorjahreszahlen werden unter Berücksichtigung der zutreffenden Übergangsvorschriften angepasst.

Das Implementierungsprojekt zur Umsetzung des neuen Standards für Leasingverhältnisse befindet sich in der Endphase und die Auswirkungen auf das Konzernergebnis und die Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft werden intern geprüft.

Der Prozess zur Datenerfassung der Mietverträge durch die Konzerngesellschaften ist abgeschlossen. Ein Leasingbuchhaltungs-Tool zur Ermittlung der zum Beginn des Geschäftsjahres 2019/20 per 1. Oktober 2018 bzw. 1. Oktober 2019 zu erfassenden Buchwerte und der für das Geschäftsjahr 2018/19 zu berücksichtigenden Aufwendungen und Erträge wurde implementiert. Das Tool wird darüber hinaus zur laufenden Bilanzierung und Berichterstattung von Leasingverhältnissen eingesetzt.

Die geschätzten Auswirkungen für den fortgeführten Bereich von IFRS 16 auf die Eröffnungsbilanz zum 1. Oktober 2018 (Beginn des Geschäftsjahres 2018/19) führen zu einer Erhöhung der langfristigen Vermögenswerte um rund 2,3 Mrd. € sowie zu einer Erhöhung der Gesamtverbindlichkeiten um rund 2,6 Mrd. €. Zum Ende des Geschäftsjahres 2018/19 belaufen sich die Gesamtverbindlichkeiten unverändert aufgrund gegenläufiger Effekte aus Zugängen von Nutzungsrechten und Tilgungsleistungen auf rund 2,6 Mrd. €.

In der Gewinn- und Verlustrechnung (2018/19 sowie 2019/20) werden künftig zusätzliche Abschreibungen in Höhe von rund 0,3 Mrd. € und ein zusätzlicher Zinsaufwand anstatt des Leasingaufwands erfasst. Dies führt zu einer Verbesserung des um rund 0,4 Mrd. € und zu einer Verbesserung des EBIT zulasten des Finanzergebnisses von rund 0,1 Mrd. €.

METRO plant im Januar 2020 ein IFRS 16 Transition Booklet zu veröffentlichen, das die Effekte aus der Umstellung pro Quartal und pro Segment für das Geschäftsjahr 2018/19 enthält.

Weitere IFRS-Änderungen

Die erstmalige Anwendung der übrigen in der obigen Tabelle aufgeführten Standards und Interpretationen sowie Änderungen von IFRS werden erwartungsgemäß zu keinen wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns führen.

Segmentberichterstattung

Die Segmentberichterstattung von METRO wurde aufgrund der nicht fortgeführten Aktivitäten angepasst. Die 5 Wholesale-Regionen stellen weiterhin berichtspflichtige Segmente im Sinne des IFRS 8 (Geschäftssegmente) dar. Alle übrigen Einheiten sind im Segment „Sonstige“ zusammengefasst. Im zusammengefassten Lagebericht entfallen der separate Ausweis einzelner Gesellschaften unter „METRO Wholesale Sonstige“ sowie die Summe der „METRO Wholesale Segmente“.

Anpassung des Vorjahresabschlusses

Die türkische Regierung hat im September 2018 ein Dekret erlassen, wonach Geschäftsverträge nur noch in türkischer Lira und nicht mehr in anderen Währungen wie Euro oder US-Dollar abgeschlossen werden dürfen. Betroffen davon sind bei METRO insbesondere Immobilienmietverträge. Die bisher auf Euro basierenden Mietverträge der Metro Properties Gayrimenkul Yatirim A.Ş. sind entsprechend auf türkische Lira umgestellt worden. Hierdurch ändert sich zum 1. Oktober 2018 auch die funktionale Währung der Gesellschaft von Euro in türkische Lira.

Latente Steuerdifferenzen, die aus der Umrechnung der steuerlichen Buchwerte zu aktuellen Kursen im Vergleich zu deren Umrechnung zu historischen Kursen entstanden sind, wurden retrospektiv angepasst.

Zum 1. Oktober 2017 wurden aktive Steuerlatenzen um 30 Mio. € vermindert, passive Steuerlatenzen um 16 Mio. € erhöht, im Saldo ergibt sich ein Effekt auf das Eigenkapital in Höhe von −46 Mio. €. Der Effekt auf Ertragsteuern des Geschäftsjahres 2017/18 beläuft sich auf 11 Mio. € Aufwand aus latenten Steuern. Für die Geschäftsjahre ab 2018/19 erwarten wir keine weiteren währungsbedingten Effekte auf die Ertragsteuern, da die funktionale Währung der Metro Properties Gayrimenkul Yatirim A.Ş. nicht mehr von der Landeswährung abweicht.

Mio. €

30.9.2018 wie im Vorjahr berichtet

Anpassung

30.9.2018 angepasst

1

Die GuV-Effekte sind sämtlich den fortgeführten Aktivitäten und den Anteilseignern der METRO AG zuzurechnen. Die obige Darstellung enthält nicht die weiteren Änderungen der Vorjahresbeträge aus der Darstellung von METRO China als nicht fortgeführte Aktivität.

Latente Steueransprüche

365

−37

329

Latente Steuerschulden

100

20

120

Gewinnrücklagen

−3.392

−57

−3.449

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

−235

−11

−246

Periodenergebnis1

348

−11

337

Ergebnis1 je Aktie in € (unverwässert = verwässert)

0,95

−0,03

0,92

Ergebnis1 je Aktie in € aus fortgeführten Aktivitäten

1,25

−0,03

1,22

IASB (International Accounting Standards Board)
Internationales und unabhängiges Gremium mit Sitz in London, UK, das die International Financial Reporting Standards (IFRS) erarbeitet und kontinuierlich weiterentwickelt. IFRIC Vom IFRS Interpretations Committee (bzw. seinem Vorgängergremium) erarbeitete und vom IASB verabschiedete Interpretation zu den IFRS.
Glossar
IFRS (International Financial Reporting Standards)
Vom IASB erarbeitete, international gültige Regelungen zur Finanzberichterstattung. Im Unterschied zu den handelsrechtlichen Rechnungslegungsregeln steht bei den IFRS die Informationsfunktion im Vordergrund.
Glossar
IFRS (International Financial Reporting Standards)
Vom IASB erarbeitete, international gültige Regelungen zur Finanzberichterstattung. Im Unterschied zu den handelsrechtlichen Rechnungslegungsregeln steht bei den IFRS die Informationsfunktion im Vordergrund.
Glossar
Rating
Rating bezeichnet im Finanzwesen die systematische, qualitative Bewertung von Emittenten hinsichtlich ihrer Bonität. Es wird durch unterschiedliche Bonitätsstufen ausgedrückt. Bekannte Agenturen, die Ratings durchführen, sind Standard & Poor’s, Moody’s und Fitch.
Glossar
EBITDA (Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortisation)
Unternehmensergebnis vor Berücksichtigung des Zinsergebnisses, der (Ertrag-)Steuern sowie der Ab- bzw. Zuschreibungen auf Sachanlagevermögen, immaterielle Vermögenswerte und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien. Diese Kennzahl dient u. a. dem Vergleich von Unternehmen, die nach unterschiedlichen Rechnungslegungsnormen bilanzieren.
Glossar