Zur effizienten Wahrnehmung seiner Aufgaben verfügt der Aufsichtsrat über 4 ständige Ausschüsse: Aufsichtsratspräsidium, Prüfungsausschuss, Nominierungsausschuss und Vermittlungsausschuss gem. § 27 Abs. 3 MitbestG. Zudem wurde für die Dauer des Übernahmeprozesses ein Übernahmeausschuss eingerichtet. Die Ausschüsse bereiten die Beratungen und die Beschlussfassungen im Plenum vor. Darüber hinaus wurden den Ausschüssen innerhalb des gesetzlichen Rahmens auch eigene Entscheidungszuständigkeiten übertragen. Die Ausschussvorsitzenden berichten dem Aufsichtsrat regelmäßig und umfassend über die Arbeit in den Ausschüssen. Eine detaillierte Beschreibung der Arbeitsweise der Ausschüsse ist im Corporate-Governance-Bericht enthalten, der mit der Erklärung zur Unternehmensführung gem. §§ 289f, 315d HGB zusammengefasst ist. Die entsprechenden Ausführungen sind, wie die aktuelle Besetzung des Aufsichtsrats, auf der Website www.metroag.de unter der Rubrik Unternehmen – Corporate Governance abrufbar.
Die ständigen Ausschüsse des Aufsichtsrats setzen sich wie folgt zusammen (Stand: 4. Dezember 2019):
- Aufsichtsratspräsidium: Jürgen Steinemann (Vorsitzender), Werner Klockhaus (stellv. Vorsitzender), Xaver Schiller, Dr. Liliana Solomon
- Prüfungsausschuss: Prof. Dr. Edgar Ernst (Vorsitzender), Werner Klockhaus (stellv. Vorsitzender), Thomas Dommel, Dr. Florian Funck, Dr. Fredy Raas, Xaver Schiller
- Nominierungsausschuss: Jürgen Steinemann (Vorsitzender), Gwyn Burr, Prof. Dr. Edgar Ernst
- Vermittlungsausschuss gem. § 27 Abs. 3 MitbestG: Jürgen Steinemann (Vorsitzender), Werner Klockhaus (stellv. Vorsitzender), Prof. Dr. Edgar Ernst, Xaver Schiller
Der für die Dauer des Übernahmeprozesses eingerichtete Übernahmeausschuss des Aufsichtsrats war wie folgt besetzt:
Jürgen Steinemann (Vorsitzender), Thomas Dommel, Professor Dr. Edgar Ernst, Werner Klockhaus, Xaver Schiller, Alexandra Soto
Aufsichtsratspräsidium – Das Aufsichtsratspräsidium befasst sich im Wesentlichen mit den Personalangelegenheiten des Vorstands und überwacht die Einhaltung von Rechtsvorschriften sowie die Anwendung des Deutschen Corporate Governance Kodex. Unter Beachtung von § 107 Abs. 3 Satz 4 AktG beschließt das Präsidium über eilige Angelegenheiten und solche, die ihm der Aufsichtsrat zur Beschlussfassung übertragen hat. Im Geschäftsjahr 2018/19 tagte das Aufsichtsratspräsidium 6 Mal; 3 Sitzungen wurden außerordentlich einberufen. Ein Schwerpunkt der Ausschussarbeit war die Vorbereitung der Beschlussfassungen des Aufsichtsrats über die Bestellung von Frau Andrea Euenheim als Mitglied des Vorstands und Arbeitsdirektorin der METRO AG zum 1. November 2019 sowie über das einvernehmliche Ausscheiden von Herrn Heiko Hutmacher aus dem Vorstand mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2019. Ein weiterer Schwerpunkt war die Arbeit an einem Konzept zur Überarbeitung des bestehenden Vorstandsvergütungssystems. Ferner bereitete der Ausschuss die individuellen und strategischen Zielsetzungen der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018/19 sowie die Erfolgsziele des Short-Term Incentive für das Geschäftsjahr 2019/20 vor. Weitere Themen des Aufsichtsratspräsidiums waren die Corporate Governance von METRO und dabei insbesondere die Vorbereitung der Entsprechenserklärung gem. § 161 AktG. Ein weiterer Fokus des Ausschusses lag auf der Entwicklung des Talent-Managements und der gezielten internen Nachfolgeplanung für verschiedene Organisationsebenen.
Prüfungsausschuss – Der Prüfungsausschuss befasst sich insbesondere mit der Überwachung der Rechnungslegung, des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, des internen Revisionssystems, der Abschlussprüfung (insbesondere der Auswahl und der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers sowie der vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen) sowie der Compliance. Im Geschäftsjahr 2018/19 fanden 7 Ausschusssitzungen statt, davon wurde 1 außerordentlich einberufen. Der Finanzvorstand, der Vorsitzende des Vorstands und ich als Vorsitzender des Aufsichtsrats nahmen an allen Sitzungen teil. Themenbezogen wurden der Abschlussprüfer sowie Führungskräfte der zuständigen Fachbereiche von METRO als Gäste hinzugezogen.
Der Prüfungsausschuss bereitete die Bilanzsitzung des Aufsichtsrats im Dezember 2018 vor und prüfte den Jahres- und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2017/18, den zusammengefassten Lagebericht für die METRO AG und den Konzern 2017/18 sowie die im zusammengefassten Lagebericht enthaltene zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung. In Anwesenheit des Abschlussprüfers erörterte das Gremium ferner die Ergebnisse der Abschlussprüfungen. Auf dieser Grundlage sprach der Prüfungsausschuss nach eingehender Erörterung Beschlussempfehlungen an den Aufsichtsrat aus. Dazu zählte insbesondere, den Jahres- und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2017/18 zu billigen und sich dem Vorschlag des Vorstands an die Hauptversammlung 2019 für die Verwendung des Bilanzgewinns anzuschließen. Jeweils vor der Veröffentlichung erörterten die Mitglieder des Prüfungsausschusses eingehend die Quartalsmitteilungen sowie den Halbjahresfinanzbericht des Geschäftsjahres 2018/19.
Weiter bereitete der Ausschuss die Erteilung der Prüfungsaufträge für das Geschäftsjahr 2018/19 vor und befasste sich mit der Prüfungsplanung des Abschlussprüfers sowie den Prüfungsschwerpunkten. Der Ausschuss ließ sich über sog. Nichtprüfungsleistungen des Abschlussprüfers unterrichten und befasste sich intensiv mit den Governance-Funktionen im Konzern (interne Kontrollsysteme, Risikomanagementsystem, interne Revision und Compliance), der Budgetplanung des Vorstands, der Konzernsteuerplanung und der Prüfungsplanung der internen Revision. Weiterhin ließ sich der Prüfungsausschuss über wesentliche Projekte und rechtliche Themen berichten. Dazu zählten insbesondere die gesetzliche Weiterentwicklung europäischer und internationaler Rechnungslegungsstandards, rechnungslegungsbezogene Neuerungen sowie die Prüfung der damit für METRO einhergehenden Auswirkungen.
In gesonderten Telefonaten, an denen planmäßig der Vorstandsvorsitzende und der Finanzvorstand teilnehmen, ließ sich der Prüfungsausschuss zudem zwischen den Sitzungen über die Geschäftsentwicklung berichten.
Nominierungsausschuss – Aufgabe des Nominierungsausschusses ist es, dem Aufsichtsrat geeignete Kandidaten für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung zu nennen. Im Geschäftsjahr 2018/19 fanden 2 Ausschusssitzungen zur Vorbereitung von Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung statt.
Übernahmeausschuss – Im Zusammenhang mit dem freiwilligen Übernahmeangebot der EP Global Commerce VI GmbH befasste sich dieser Ausschuss mit dem Übernahmeprozess und bereitete alle erforderlichen oder zweckmäßigen Aufgaben und Entscheidungen des Aufsichtsrats vor, insbesondere die gemeinsame begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat nach § 27 WpÜG. Zudem wurde der Übernahmeausschuss ermächtigt, im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot externe Berater, insbesondere Finanz- und Rechtsberater, auszuwählen und zu beauftragen. Der Übernahmeausschuss tagte 6 Mal, wobei wegen der Kurzfristigkeit der anberaumten Sitzungen auch von der Möglichkeit der telefonischen Teilnahme Gebrauch gemacht wurde.
Vermittlungsausschuss – Der Vermittlungsausschuss erarbeitet Vorschläge für die Bestellung oder Abberufung von Mitgliedern des Vorstands in den nach § 31 MitbestG vorgesehenen Fällen. Eine Sitzung des Vermittlungsausschusses wurde im Geschäftsjahr 2018/19 nicht einberufen.