49. Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

METRO hatte im Geschäftsjahr 2017/18 zu nahestehenden Unternehmen folgende Geschäftsbeziehungen:

Mio. €

 

2016/17

 

2017/18

Erbrachte Leistungen

 

86

 

8

CECONOMY

 

83

 

0

Assoziierte Unternehmen

 

0

 

5

Gemeinschaftsunternehmen

 

0

 

3

Übrige nahestehende Unternehmen

 

3

 

0

Erhaltene Leistungen

 

107

 

96

CECONOMY

 

17

 

0

Assoziierte Unternehmen

 

78

 

78

Gemeinschaftsunternehmen

 

0

 

8

Übrige nahestehende Unternehmen

 

12

 

10

Forderungen aus erbrachten Leistungen zum 30.9.

 

11

 

0

CECONOMY

 

11

 

0

Assoziierte Unternehmen

 

0

 

0

Gemeinschaftsunternehmen

 

0

 

0

Übrige nahestehende Unternehmen

 

0

 

0

Verbindlichkeiten aus erhaltenen Leistungen zum 30.9.

 

3

 

1

CECONOMY

 

3

 

0

Assoziierte Unternehmen

 

0

 

0

Gemeinschaftsunternehmen

 

0

 

0

Übrige nahestehende Unternehmen

 

0

 

1

Transaktionen mit Gesellschaften von CECONOMY

METRO unterhielt bis zum 12. Juli 2017, dem Tag der Abspaltung, Geschäftsbeziehungen mit Gesellschaften von CECONOMY. Diese galten zum Zwecke des Konzernabschlusses bis zur Abspaltung als nahestehende Unternehmen von METRO, da METRO bis zu diesem Zeitpunkt von der heutigen CECONOMY AG beherrscht wurde. Erbrachte Leistungen an sowie erhaltene Leistungen von CECONOMY waren dementsprechend in den Vorjahresangaben zum Geschäftsjahr 2016/17 anteilig enthalten.

Transaktionen mit assoziierten Unternehmen und übrigen nahestehenden Unternehmen

Die erhaltenen Leistungen in Höhe von 96 Mio. € (2016/17: 90 Mio. €), die Unternehmen von METRO im Geschäftsjahr 2017/18 von assoziierten und übrigen nahestehenden Unternehmen erhalten haben, bestanden in Höhe von 80 Mio. € (2016/17: 80 Mio. €) im Wesentlichen aus der Vermietung von Immobilien (davon 78 Mio. € von assoziierten Unternehmen; 2016/17: 78 Mio. €) und in Höhe von 16 Mio. € (2016/17: 10 Mio. €) aus der Erbringung von Dienstleistungen (davon 8 Mio. € von Gemeinschaftsunternehmen; 2016/17: 0 Mio. €).

Sonstige zukünftige finanzielle Verpflichtungen bestehen aus den Mietverhältnissen gegenüber folgenden assoziierten Unternehmen in Höhe von 719 Mio. € (2016/17: 756 Mio. €): OPCI FWP Frankreich, OPCI FWS Frankreich, METRO Habib Pakistan und der Mayfair-Gruppe.

Unternehmen von METRO erbrachten im Geschäftsjahr 2017/18 Leistungen an Unternehmen, die dem Kreis der assoziierten und nahestehenden Unternehmen zuzurechnen sind in Höhe von 8 Mio. € (2016/17: 3 Mio. €).

Darüber hinaus wurde eine Dividende in Höhe von 57 Mio. € an einen Aktionär mit maßgeblichem Einfluss gezahlt.

Die Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Unternehmen sind vertraglich vereinbart und entsprechen Marktkonditionen. Im Geschäftsjahr 2017/18 bestanden wie im Geschäftsjahr 2016/17 keine Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden natürlichen Personen und Unternehmen des Managements in Schlüsselpositionen.

Nahestehende Personen (Vergütung des Managements in Schlüsselpositionen)

Das Management in Schlüsselpositionen von METRO besteht aus Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats der METRO AG.

Der so ermittelte Aufwand für Mitglieder des Vorstands der METRO AG betrug für kurzfristig fällige Leistungen 5,2 Mio. € (2016/17: 5,5 Mio. €) sowie für Leistungen aus Anlass und nach Beendigung des Dienstverhältnisses 7,0 Mio. € (2016/17: 0,8 Mio. €) hiervon betreffen 6,1 Mio. € Leistungen aus Anlass der Beendigung eines Dienstverhältnisses im Geschäftsjahr 2017/18. Der nach den Maßgaben von  2 ermittelte Aufwand für die im Geschäftsjahr 2017/18 bestehenden Programme für Vergütungen mit langfristiger Anreizwirkung betrug 0,7 Mio. € (2016/17: 5,1 Mio. €).

Die kurzfristig fällige Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats der METRO AG betrug 2,2 Mio. € (2016/17: 1,5 Mio. €).

Die Gesamtvergütung für Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen belief sich im Geschäftsjahr 2017/18 auf 15,1 Mio. € (2016/17: 12,9 Mio. €).

  • Die Grundzüge des Vergütungssystems und die Höhe der Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat sind unter Nr. 51 Vorstand und Aufsichtsrat aufgeführt.
IFRS (International Financial Reporting Standards)
Vom IASB erarbeitete, international gültige Regelungen zur Finanzberichterstattung. Im Unterschied zu den handelsrechtlichen Rechnungslegungsregeln steht bei den IFRS die Informationsfunktion im Vordergrund.
Glossar