12. Periodenergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten nach Steuern

In seiner Sitzung am 13. September 2018 beschloss der Vorstand der METRO AG die Veräußerung des SB-Warenhausgeschäfts einschließlich ca. 80 Immobilien, die im Rahmen des SB-Warenhausgeschäfts genutzt werden und sich im Eigentum von Real oder Konzerngesellschaften des Segments Sonstige befinden. Der Beschluss wurde vor dem Hintergrund gefasst, dass sich METRO zukünftig ausschließlich auf das Großhandelsgeschäft fokussieren will.

Zum SB-Warenhausgeschäft gehören 279 Standorte des Segments Real sowie deren Tochtergesellschaften, die großteils Beschaffungs- und Online-Dienstleistungen für das Segment Real erbringen. Mit Ausnahme von 18 Immobiliengesellschaften und Einzelimmobilien sowie eines Zulieferbetriebs, die bisher dem Segment Sonstige zugeordnet werden, sind alle von dem Beschluss betroffenen Vermögenswerte und Schulden Bestandteil des Segments Real. Gemeinsam werden sie im Sinne des  5 seit dem 30. September 2018 bis zu ihrer Entkonsolidierung als aufgegebener Geschäftsbereich behandelt.

Das laufende Ergebnis des SB-Warenhausgeschäfts wurde zusammen mit allen hierauf entfallenden erfolgswirksamen Konsolidierungsbestandteilen in der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns in die Position „Periodenergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten nach Steuern“ umgegliedert. Zur Erhöhung der wirtschaftlichen Aussagekraft der Ergebnisrechnung des fortgeführten Bereichs wurden dessen Anteile an den Konsolidierungseffekten ebenfalls im nicht fortgeführten Bereich der Ergebnisrechnung ausgewiesen, soweit sie auf Geschäftsbeziehungen entfallen, die auch nach der geplanten Veräußerung dauerhaft aufrecht erhalten werden sollen. Die Vorjahreswerte der Gewinn- und Verlustrechnung wurden in entsprechender Weise angepasst.

Im Rahmen der jährlich durchgeführten Werthaltigkeitsprüfung wurde der Firmenwert von Real vollständig um 64 Mio. € sowie weitere Sachanlagen um 24 Mio. € abgewertet. Der hieraus entstandene Aufwand ist Bestandteil des laufenden Ergebnisses aus nicht fortgeführten Aktivitäten. Weitere Bewertungseffekte gemäß IFRS 5 Ziffer 18 unmittelbar vor erstmaliger Einstufung als „Zur Veräußerung gehalten“ ergaben sich nicht.

Zusätzliche Wertanpassungen im Sinne des IFRS 5 Ziffer 15 waren ebenfalls nicht erforderlich, da der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten des aufgegebenen Geschäftsbereichs über den Buchwerten lag.

Das Periodenergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten nach Steuern beinhaltet somit folgende Bestandteile:

Mio. €

 

2016/17

 

2017/18

Erlöse

 

6.960

 

6.803

Aufwendungen

 

−6.985

 

−6.918

Laufendes Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten vor Steuern

 

−25

 

−115

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag auf laufendes Ergebnis

 

−9

 

5

Laufendes Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten nach Steuern

 

−34

 

−110

Bewertungs-/Veräußerungsergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten vor Steuern

 

0

 

0

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag auf Bewertungs-/Veräußerungsergebnis

 

0

 

0

Bewertungs-/Veräußerungsergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten nach Steuern

 

0

 

0

Periodenergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten nach Steuern

 

−34

 

−110

Das Periodenergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten nach Steuern steht mit −110 Mio. € (2016/17: −34 Mio. €) den Anteilseignern der METRO AG zu. Auf die Anteile nicht beherrschender Gesellschafter entfällt – wie auch für das – ein Ergebnisanteil von 0 Mio. €.

Im Zusammenhang mit dem begonnenen Veräußerungsprozess entstanden bisher weder im fortgeführten noch im nicht fortgeführten Bereich wesentliche Aufwendungen.

Das auf die zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerte und Schulden entfallende sonstige Ergebnis beträgt −1 Mio. € (2016/17: 3 Mio. €).

In der Kapitalflussrechnung von METRO erfolgt für die nicht fortgeführten Aktivitäten ein getrennter Ausweis der Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit sowie Investitions- und Finanzierungstätigkeit. Die Vorjahreswerte der Kapitalflussrechnung wurden entsprechend angepasst.

IFRS (International Financial Reporting Standards)
Vom IASB erarbeitete, international gültige Regelungen zur Finanzberichterstattung. Im Unterschied zu den handelsrechtlichen Rechnungslegungsregeln steht bei den IFRS die Informationsfunktion im Vordergrund.
Glossar
Vorjahr
Zeitraum von 12 Monaten, der üblicherweise als Bezugsangabe für Aussagen im Geschäftsbericht angeführt wird.
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