28. Wert­berichtigungen auf aktivierte Finanz­instrumente

Die Wertberichtigungen auf aktivierte Finanzinstrumente, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, lauten wie folgt:

Mio. €

 

Kategorie „Kredite und Forderungen“

 

davon Ausleihungen und gewährte Darlehen

 

davon sonstige kurzfristige Forderungen

Stand 1.10.2016

 

109

 

(4)

 

(105)

Währungsumrechnung

 

−2

 

(0)

 

(−2)

Zugänge

 

45

 

(1)

 

(44)

Auflösung

 

−17

 

(0)

 

(−17)

Umgliederungen gemäß IFRS 5

 

−1

 

(0)

 

(−1)

Inanspruchnahme

 

−17

 

(0)

 

(−17)

Umbuchungen

 

−1

 

(0)

 

(−1)

Stand 30.9./1.10.2017

 

117

 

(4)

 

(113)

Währungsumrechnung

 

−5

 

(0)

 

(−5)

Zugänge

 

40

 

(0)

 

(40)

Auflösung

 

−19

 

(0)

 

(−18)

Umgliederungen gemäß IFRS 5

 

−5

 

(0)

 

(−5)

Inanspruchnahme

 

−29

 

(0)

 

(−29)

Umbuchungen

 

1

 

(1)

 

(0)

Stand 30.9.2018

 

100

 

(5)

 

(95)

Für die Kategorie „Kredite und Forderungen“ – hierzu zählen insbesondere Ausleihungen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen an Lieferanten sowie Forderungen und sonstige Vermögenswerte aus dem Immobilienbereich – liegen negative Ergebniseinflüsse aus Wertberichtigungen in Höhe von 18 Mio. € (2016/17: 26 Mio. €) vor. Hierin enthalten sind auch Erträge aus dem Erhalt von Zahlungsmitteln aus bereits wegen erwarteter Uneinbringlichkeit ausgebuchten Forderungen in Höhe von 1 Mio. € (2016/17: 0 Mio. €).

Gemäß  5 sind die Wertberichtigungen des SB-Warenhausgeschäfts nicht im laufenden Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten enthalten. Demgegenüber sind diese Wertberichtigungen in der Spiegeldarstellung zur Entwicklung der Wertberichtigungen auf aktivierte Finanzinstrumente bis zum Zeitpunkt der Umklassifizierung am 30. September 2018 enthalten; dadurch können die in der Tabelle enthaltenen Beträge von den unterhalb der Tabelle erläuterten Beträgen abweichen.

Im laufenden Geschäftsjahr sind Umklassifizierungen von Wertberichtigungen auf Vermögenswerte in die zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerte in Höhe von 5 Mio. € enthalten (2016/17: 1 Mio. €).

Für die Kategorie „Bis zur Endfälligkeit gehalten“ sowie für Forderungen aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen (Wertansatz gemäß IAS 17) liegen wie im keine Ergebniseinflüsse vor.

Wertminderungen auf aktivierte Finanzinstrumente werden grundsätzlich auf einem Wertberichtigungskonto erfasst und reduzieren den Buchwert der finanziellen Vermögenswerte.

IFRS (International Financial Reporting Standards)
Vom IASB erarbeitete, international gültige Regelungen zur Finanzberichterstattung. Im Unterschied zu den handelsrechtlichen Rechnungslegungsregeln steht bei den IFRS die Informationsfunktion im Vordergrund.
Glossar
Vorjahr
Zeitraum von 12 Monaten, der üblicherweise als Bezugsangabe für Aussagen im Geschäftsbericht angeführt wird.
Glossar