Ermessens­entscheidungen, Schätzungen und Annahmen

Für die Erstellung dieses Konzernabschlusses mussten Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen getroffen werden, die sich auf Ausweis und Höhe der bilanzierten Vermögenswerte, Schulden, Erträge, Aufwendungen sowie der Eventualverbindlichkeiten ausgewirkt haben.

Ermessensentscheidungen

Informationen zu bedeutenden Ermessensentscheidungen, die die im vorliegenden Konzernabschluss erfassten Beträge am wesentlichsten beeinflussen, beziehen sich auf die folgenden Sachverhalte bzw. Angaben in diesem Konzernabschluss:

  • Klassifizierung von Leasingverhältnissen als Finanzierungs-Leasing oder Operating-Leasing – auch bei Sale-and-Leaseback-Transaktionen (Nr. 2 Sonstige betriebliche Erträge und Nr. 21 Sachanlagen)
  • Bestimmung, ob METRO bei Umsatztransaktionen als Prinzipal oder Agent handelt (Nr. 1 Umsatzerlöse)
  • Festlegung des Kreises der nach der Equity- Methode bilanzierten Beteiligungen durch Beurteilung des maßgeblichen Einflusses

Schätzungen und Annahmen

Informationen zu Schätzungen und zugrunde liegende Annahmen mit bedeutenden Auswirkungen auf den vorliegenden Konzernabschluss beziehen sich vor allem auf die folgenden Sachverhalte bzw. sind in den folgenden Anhangangaben enthalten:

  • Konzerneinheitliche Festlegung von Nutzungsdauern für abnutzbare Vermögenswerte (Nr. 15 Abschreibungen und Wertminderungen, Nr. 20 Sonstige immaterielle Vermögenswerte und Nr. 21 Sachanlagen)
  • Anlassbezogene Überprüfung der Werthaltigkeit von abnutzbaren Vermögenswerten (Nr. 15 Abschreibungen und Wertminderungen, Nr. 20 Sonstige immaterielle Vermögenswerte und Nr. 21 Sachanlagen)
  • Jährliche Überprüfung der Werthaltigkeit von Geschäfts- oder Firmenwerten inkl. Sensitivitätsanalyse (Nr. 19 Geschäfts- oder Firmenwerte)
  • Einbringlichkeit von Forderungen – insbesondere Forderungen an Lieferanten aus (Rück-) Vergütungen (Nr. 24 Sonstige finanzielle und andere Vermögenswerte)
  • Periodengerechte Erfassung von Lieferantenvergütungen (Nr. 24 Sonstige finanzielle und andere Vermögenswerte)
  • Realisierbarkeit künftiger Steueransprüche – insbesondere aus Verlustvorträgen (Nr. 25 Latente Steueransprüche / Latente Steuerschulden)
  • Bewertung von Vorräten (Nr. 26 Vorräte)
  • Ermittlung von Rückstellungen für Pensionen (Nr. 33 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen)
  • Ermittlung von sonstigen Rückstellungen – beispielsweise für Mietunterdeckungen und belastende Verträge, Restrukturierungen, Garantieleistungen, Steuern und Risiken aus Prozessen und Verfahren (Nr. 34 Sonstige Rückstellungen [langfristig] / Rückstellungen [kurzfristig])
  • Einschätzung des erwarteten Zeitpunkts der Durchführung einer Transaktion hinsichtlich der Klassifizierung als zur Veräußerung vorgesehene langfristige Vermögenswerte, Schulden im Zusammenhang mit zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerten und nicht fortgeführten Aktivitäten (Nr. 31 Zur Veräußerung vorgesehene Vermögenswerte / Schulden im Zusammenhang mit zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerten)
  • Einschätzung der Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme aus Lieferantenverbindlichkeiten (Nr. 36 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen)

Obwohl die Schätzungen und Annahmen mit großer Sorgfalt getroffen wurden, können die tatsächlichen Werte in Einzelfällen davon abweichen. Die für den Konzernabschluss verwendeten Schätzungen und Annahmen werden regelmäßig überprüft. Änderungen werden zum Zeitpunkt der besseren Kenntnis berücksichtigt.