Anwendung neuer Rechnungs­legungs­vorschriften

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Im Geschäftsjahr 2017/18 erstmals angewendete Rechnungslegungsvorschriften

Im vorliegenden Konzernabschluss kamen erstmals die folgenden vom International Accounting Standards Board (IASB) überarbeiteten bzw. ergänzten Standards zur Anwendung, die im Geschäftsjahr 2017/18 für METRO verpflichtend waren, sofern nicht als freiwillig vorzeitig angewendet vermerkt:

IAS 7 (Kapitalflussrechnungen)

Gemäß der Änderung des IAS 7 im Rahmen der Initiative zu Angaben sind im Konzernanhang die Veränderungen der Verbindlichkeiten aus Finanzierungsaktivitäten dargestellt. Im Einzelnen werden die folgenden Veränderungen aufgeführt: Cashflows im Bereich der Finanzierung, entsprechende Effekte aufgrund von Übernahme oder Verlust der Beherrschung über Tochterunternehmen oder sonstige Geschäftseinheiten, Auswirkungen von Wechselkursen sowie Bewertungen zu beizulegenden Zeitwerten. Den Finanzschulden rechnen wir solche Sachverhalte zu, die in der Kapitalflussrechnung als Cashflows aus Finanzierungstätigkeit klassifiziert werden.

Weitere IFRS-Änderungen

Weitere für das Geschäftsjahr 2017/18 erstmals anzuwendende Rechnungslegungsvorschriften ohne wesentliche Auswirkungen auf METRO sind:

  • IAS 12 – Ertragsteuern (Ansatz latenter Steuern für nicht realisierte Verluste in Bezug auf bestimmte Fremdkapitalinstrumente)
  • Jährliche Verbesserungen der IFRS-Standards 2014–2016
  • (Klarstellung des Anwendungsbereichs von IFRS 12 – Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen)