32. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Mio. €

 

30.9.2016

 

30.9.2017

Rückstellungen für Pensionen (Direktzusagen)

 

448

 

383

Rückstellungen für mittelbare Zusagen

 

54

 

34

Rückstellungen für betriebliche Höherversorgung

 

0

 

0

Rückstellungen für betriebliche Altersversorgung

 

88

 

87

Rückstellungen für pensionsähnliche Verpflichtungen

 

55

 

52

 

 

646

 

557

Die Rückstellungen für Pensionen werden nach den Regelungen des IAS 19 (Leistungen an Arbeitnehmer) bilanziert.

Die Rückstellungen für Pensionen beinhalten Verpflichtungen, bei denen es sich größtenteils um Leistungen aus Regelungen der betrieblichen Altersversorgung handelt. Es bestehen leistungsorientierte Ansprüche aus unmittelbaren Zusagen (Direktzusagen) und gegenüber externen Versorgungsträgern (Unterstützungskassen in Deutschland und Pensionsfonds oder Versicherungen im Ausland). Das Vermögen der externen Träger dient ausschließlich der Finanzierung der Pensionsansprüche und ist als Planvermögen qualifiziert. Die Versorgungsleistungen sind gemäß den jeweiligen Leistungsplänen einkommens- und dienstzeitbezogen.

Im Folgenden werden die wichtigsten leistungsorientierten Altersversorgungspläne beschrieben.

Deutschland

METRO gewährt einer Vielzahl von Mitarbeitern in Deutschland eine Zusage auf Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenleistungen. Neuzusagen werden in Form von leistungsorientierten Zusagen im Sinne des IAS 19 (beitragsorientierte Leistungszusagen im Sinne des Betriebsrentengesetzes) gewährt, die eine Entgeltumwandlungs- und eine Arbeitgeber-Matching-Komponente enthalten. Die Beiträge werden an eine Rückdeckungsversicherung gezahlt, aus der im Versorgungsfall die fälligen Leistungen gewährt werden. Für die nicht durch die Rückdeckungsversicherung gedeckten Ansprüche wird eine Rückstellung gebildet.

Darüber hinaus bestehen verschiedene für den Neuzugang geschlossene Versorgungswerke, die in der Regel lebenslängliche Renten ab Rentenbeginn oder ab anerkannter Invalidität vorsehen. Die Leistungen sind größtenteils als Festbetrag oder über einen jährlichen Steigerungsbetrag definiert. In Sonderfällen berechnet sich die Leistung unter Anrechnung der gesetzlichen Renten. Diese Zusagen sehen Witwenleistungen in unterschiedlicher Höhe in Abhängigkeit von der Leistung vor, die der ehemalige Mitarbeiter erhalten hat oder im Falle der Invalidität erhalten hätte. Die Altzusagen werden teilweise durch in Unterstützungskassen gehaltenes Vermögen gedeckt, die nicht durch Vermögen gedeckten Teile durch Rückstellungen. Die Gremien (Vorstand und Mitgliederversammlung) der Unterstützungskassen setzen sich sowohl aus Arbeitgeber- als auch aus Arbeitnehmervertretern zusammen. Der Vorstand hat über die Mittelverwendung und die Kapitalanlage zu entscheiden. Er kann Dritte mit der Verwaltung des Kassenvermögens beauftragen. Gesetzliche Mindestdotierungsverpflichtungen existieren nicht. Sofern zugesagte Leistungen nicht aus dem Vermögen der Unterstützungskasse erbracht werden können, hat der Arbeitgeber die Leistungen direkt zu erbringen.

Außerdem bestehen Entgeltumwandlungsverträge mit der Hamburger Pensionskasse.

Niederlande

In den Niederlanden gibt es einen leistungsorientierten Pensionsplan, der zusätzlich zu Altersleistungen auch Leistungen bei Invalidität und Tod vorsieht. Die Höhe der Leistungen bemisst sich am jeweiligen ruhegeldfähigen Einkommen pro Dienstjahr. Die Finanzierung erfolgt über einen Pensionsfonds, in dessen Gremien (Vorstand sowie Administration, Finance und Investment Committee) Arbeitgeber und Arbeitnehmer vertreten sind. Der Vorstand des Fonds ist für die Vermögensanlage verantwortlich. Zu diesem Zweck besteht das Investment Committee innerhalb des Pensionsfonds. Im Rahmen gesetzlich vorgegebener Mindestfinanzierungsvorschriften hat der Vorstand des Pensionsfonds sicherzustellen, dass die Verpflichtungen zu jeder Zeit mit Vermögen gedeckt sind. Im Falle einer bestehenden Unterdeckung können vom Vorstand des Pensionsfonds verschiedene Maßnahmen ergriffen werden, um die Unterdeckung auszugleichen. Dies schließt die Forderung zusätzlicher Beiträge durch den Arbeitgeber oder auch Kürzungen von Leistungen an Arbeitnehmer ein.

Vereinigtes Königreich

Im Juli 2012 hat die ehemalige METRO GROUP das Großhandelsgeschäft im Vereinigten Königreich an die Booker Group PLC veräußert. Die Pensionsverpflichtungen waren nicht Gegenstand des Verkaufs. Seit dem Zeitpunkt der Veräußerung bestehen nur noch unverfallbare Anwartschaften und laufende Renten aus der bei der ehemaligen METRO GROUP verbrachten Dienstzeit. Die erreichten Anwartschaften sind gemäß gesetzlicher Vorschriften um Inflationseffekte anzupassen. Die Verpflichtungen werden durch Vermögen gedeckt, welches von einem Corporate Trustee verwaltet und angelegt wird. Ein Großteil der Verpflichtungen wurde im Rahmen eines sogenannten Buy-in ausfinanziert. Der Vorstand dieses Corporate Trustee setzt sich aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern zusammen. In jedem Fall ist durch den Trustee die zukünftige, jederzeitige Erfüllbarkeit der Leistungen sicherzustellen. Dies ist durch gesetzliche Mindestfinanzierungsverpflichtungen geregelt. Im Fall einer Unterdeckung kann der Trustee zusätzliche Beiträge des Arbeitgebers zur Schließung der Finanzierungslücke einfordern.

Belgien

Es gibt sowohl Altersrenten- als auch Kapitalzusagen, deren Höhe sich nach der pensionsfähigen Dienstzeit und dem pensionsfähigen Entgelt bemisst. Darüber hinaus werden Teilen der Belegschaft Überbrückungsgelder gewährt. Die Finanzierung der Leistungen erfolgt grundsätzlich über Gruppenversicherungsverträge, die belgischem Aufsichtsrecht unterliegen.

Weitere Altersvorsorgepläne werden als Summe unter „Übrige Länder“ ausgewiesen.

Einen Überblick über die prozentuale Aufteilung des Anwartschaftsbarwerts der METRO Länder mit wesentlichen Verpflichtungen bietet die nachfolgende Tabelle:

%

 

30.9.2016

 

30.9.2017

Deutschland

 

32

 

31

Niederlande

 

36

 

36

Vereinigtes Königreich

 

16

 

17

Belgien

 

6

 

8

Übrige Länder

 

10

 

8

 

 

100

 

100

Das Planvermögen von METRO ist prozentual auf folgende Länder aufgeteilt:

%

 

30.9.2016

 

30.9.2017

Deutschland

 

7

 

8

Niederlande

 

63

 

60

Vereinigtes Königreich

 

26

 

25

Belgien

 

2

 

6

Übrige Länder

 

2

 

1

 

 

100

 

100

Die genannten Verpflichtungen werden versicherungsmathematisch nach den einschlägigen Prinzipien des IAS 19 bewertet. Grundlage der Bewertungen sind die rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Gegebenheiten des jeweiligen Landes.

Die im Folgenden dargestellten durchschnittlichen Annahmen für die wesentlichen Parameter wurden den versicherungsmathematischen Bewertungen zugrunde gelegt:

 

 

30.9.2016

 

30.9.2017

%

 

Deutsch­land

Nieder­lande

Verei­nigtes König­reich

Belgien

Übrige Länder

 

Deutsch­land

Nieder­lande

Verei­nigtes König­reich

Belgien

Übrige Länder

Rechnungszins

 

1,40

1,70

2,40

1,40

1,61

 

2,10

2,30

2,60

2,10

2,35

Inflationsrate

 

1,50

0,90

2,00

2,00

0,03

 

1,50

0,90

2,40

2,00

0,04

METRO hat wie in den Vorjahren zur Bestimmung des Rechnungszinses auf allgemein anerkannte Verfahren zurückgegriffen. Mit diesen wird auf Basis der Rendite von Unternehmensanleihen hoher Bonität am Bilanzierungsstichtag unter Berücksichtigung der Währung und der Laufzeit der zugrunde liegenden Verpflichtungen der jeweils anzuwendende Rechnungszins ermittelt. Der Rechnungszins für die Eurozone und das Vereinigte Königreich basiert auf den Ergebnissen einer vom Konzernaktuar einheitlich verwendeten Methode. Die Zinsfestsetzung basiert hierbei auf der Rendite hochwertiger Unternehmensanleihen sowie der Duration der Verpflichtungen. In Ländern, in denen kein liquider Markt an zur Zinsfestsetzung geeigneten Unternehmensanleihen besteht, wurden stattdessen Renditen von Staatsanleihen als Referenz bei der Festsetzung des Rechnungszinses verwandt.

Neben dem Rechnungszins stellt die Inflation einen weiteren wesentlichen versicherungsmathematischen Parameter dar. Die nominale Lohn- und Gehaltssteigerungsrate wurde dabei aus der erwarteten Inflation und einer realen Steigerungsrate ermittelt. Die Rentensteigerungsrate in Deutschland wird, soweit die Rentenanpassungen mit dem Anstieg der Lebenshaltungskosten zu ermitteln sind, direkt von der Inflation abgeleitet. Auch in den ausländischen Gesellschaften wird die Rentenanpassung in der Regel in Abhängigkeit von der Inflation festgesetzt.

Die Höhe der sonstigen nicht wesentlichen bei der Bewertung der Pensionsverpflichtungen verwendeten Parameter entspricht den langfristigen Erwartungen von METRO. Der Einfluss von Veränderungen bei Fluktuations- und Sterblichkeitsannahmen wurde für die wesentlichen Pläne analysiert. Bei den deutschen Konzernunternehmen basieren die Berechnungen der Sterblichkeitsrate auf den Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Im Zusammenhang mit der im Geschäftsjahr 2015/16 durchgeführten Abfindungsaktion von künftigen Versorgungsansprüchen in Deutschland kamen modifizierte Richttafeln zur Anwendung. Für Versorgungsempfänger, die das Wahlrecht einer Kapitalzahlung zur Abgeltung ihrer Leistungsansprüche nicht in Anspruch genommen haben, wurden die Sterbewahrscheinlichkeiten der Richttafel 2005 G für die nächsten 4 Jahre reduziert, wobei die Reduktion ausgehend von 80 % linear auf 0 % im 5. Jahr sinkt. Den versicherungsmathematischen Bewertungen im Ausland liegen länderspezifische Sterbetafeln zugrunde. Die resultierenden Effekte aus Fluktuations- und Sterblichkeitsannahmen wurden als nicht wesentlich eingeschätzt und nicht als gesonderte Komponente aufgeführt.

Nachstehend erfolgt eine Sensitivitätsanalyse für die wesentlichen Parameter der Bewertung im Hinblick auf den Anwartschaftsbarwert. Als wesentliche Einflussparameter auf den Anwartschaftsbarwert wurden der Rechnungszins und die Inflationsrate identifiziert. Im Rahmen der Sensitivitätsanalyse wurde nach den gleichen Methoden vorgegangen wie im . Es wurden diejenigen Parameteränderungen berücksichtigt, die in angemessener Weise für möglich gehalten werden. Stresstests oder Worst-Case-Szenarien sind hingegen nicht Gegenstand der Sensitivitätsanalyse. Die Auswahl der jeweiligen Bandbreite von möglichen Parameteränderungen basiert auf mehrjährigen historischen Beobachtungen. Dieses Anknüpfen an nahezu ausschließliche Vergangenheitswerte zur Ableitung möglicher künftiger Entwicklungen stellt eine Einschränkung der Methodik dar.

Im Folgenden werden die Auswirkungen eines Anstiegs/Rückgangs des Rechnungszinses um 100 Basispunkte beziehungsweise der Inflationsrate um 25 Basispunkte auf den Anwartschaftsbarwert aufgezeigt:

 

 

 

 

30.9.2016

 

30.9.2017

Mio. €

 

 

 

Deutsch­land

Nieder­lande

Ver­ei­nig­tes König­reich

Belgien

Übrige Länder

 

Deutsch­land

Nieder­lande

Ver­ei­nig­tes König­reich

Belgien

Übrige Länder

Rechnungszins

 

Anstieg um 100 Basispunkte

 

−64,30

−104,28

−38,79

−3,75

−14,96

 

−52,57

−90,70

−36,96

−3,50

−12,23

 

Rückgang um 100 Basispunkte

 

84,41

145,62

50,38

4,05

18,42

 

67,02

124,64

48,42

5,80

14,87

Inflationsrate

 

Anstieg um 25 Basispunkte

 

12,69

16,84

4,22

0,00

0,95

 

10,43

13,25

4,66

0,00

0,89

 

Rückgang um 25 Basispunkte

 

−12,12

−16,10

−4,13

0,00

−0,89

 

−9,98

−12,71

−4,45

0,00

−0,85

Die Zusage von leistungsorientierten Pensionsansprüchen setzt METRO verschiedenen Risiken aus. Zu diesen zählen die allgemeinen versicherungsmathematischen Risiken aus der Bewertung der Pensionsverpflichtung (z. B. das Zinssatzänderungsrisiko) sowie die Kapital- bzw. Anlagerisiken des Planvermögens.

Im Hinblick auf die Finanzierung der zukünftigen Rentenzahlungen aus mittelbaren Zusagen sowie einen stabilen Bestand an Deckungskapital investiert METRO das Planvermögen überwiegend in wenig risikobehaftete Anlageformen. Die Finanzierung der unmittelbaren Pensionszusagen ist über den operativen Cashflow von METRO gesichert.

Der des Planvermögens verteilt sich prozentual wie folgt auf die einzelnen Vermögenswertkategorien:

 

 

30.9.2016

 

30.9.2017

 

 

%

Mio. €

 

%

Mio. €

Festverzinsliche Wertpapiere

 

42

361

 

38

340

Aktien, Fonds

 

24

203

 

24

217

Immobilien

 

3

29

 

4

32

Sonstige Vermögenswerte

 

31

271

 

34

316

 

 

100

864

 

100

905

Die festverzinslichen Wertpapiere, Aktien und Fonds werden regelmäßig an aktiven Märkten gehandelt. Marktpreise liegen infolgedessen vor. Innerhalb der Vermögenskategorie „Festverzinsliche Wertpapiere“ wird nur in Unternehmensanleihen, Staatsanleihen und Pfandbriefe mit hoher Bonität (Investment-Grade) investiert. Innerhalb der Kategorie „Aktien und Fonds“ wird das Risiko durch geografische Diversifikation minimiert.

Der überwiegende Teil des Immobilienvermögens entfällt auf Anlagen in Immobilienfonds, wird also ebenfalls auf Märkten gehandelt.

Der Bestand an sonstigen Vermögenswerten umfasst im Wesentlichen Forderungen gegenüber Versicherungsunternehmen in Deutschland, Belgien und dem Vereinigten Königreich. Es handelt sich dabei um erstklassige Versicherungsunternehmen.

Der tatsächliche Ertrag aus dem Planvermögen beträgt im Berichtsjahr 16 Mio. € (2015/16: 129 Mio. €).

Für das Geschäftsjahr 2017/18 werden Arbeitgeberzahlungen an externe Versorgungsträger in Höhe von rund 17 Mio. € und Arbeitnehmerbeiträge in Höhe von 10 Mio. € in das Planvermögen erwartet, wobei der Großteil dieser Beiträge auf Beitragszahlungen in den Niederlanden, Belgien und Deutschland entfällt. Die erwarteten Beiträge aus den Entgeltumwandlungszusagen in Deutschland sind in den erwarteten Zahlbeträgen nicht enthalten.

Die Veränderungen des Anwartschaftsbarwerts ergeben sich wie folgt:

Mio. €

 

2015/16

 

2016/17

Anwartschaftsbarwert

 

 

 

 

Stand Periodenbeginn

 

1.206

 

1.424

Erfolgswirksam erfasst

 

75

 

38

Zinsaufwand

 

33

 

24

Laufender Dienstzeitaufwand

 

22

 

28

Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand (inkl. Plankürzungen und -änderungen)

 

27

 

−14

Ertrag aus Abgeltungen

 

−7

 

0

Erfolgsneutral unter Neubewertung von leistungsorientierten Pensionsplänen" im Sonstigen Ergebnis erfasst

 

231

 

−114

Versicherungsmathematischer Gewinn/Verlust aus Änderung

 

 

 

 

der demografischen Annahmen (−/+)

 

−1

 

−10

der finanziellen Annahmen (−/+)

 

229

 

−127

erfahrungsbedingter Berichtigung (−/+)

 

3

 

23

Sonstige Effekte

 

−88

 

−6

Leistungszahlungen (inkl. Steuerzahlungen)

 

−62

 

−46

Beiträge der Teilnehmer des Plans

 

10

 

10

Veränderung Konsolidierungskreis / Transfers

 

0

 

38

Währungseffekte

 

−36

 

−8

Stand Periodenende

 

1.424

 

1.342

In Deutschland führt eine Umstellung der Bewertung von Hinterbliebenenanwartschaften zu einer Reduzierung des Anwartschaftsbarwerts von ca. 4 Mio. €. Dabei werden die Pensionsverpflichtungen im Falle unverheirateter Rentner unter Ausschluss von Hinterbliebenenanwartschaften bewertet. Dies gilt, falls eine Spätehenklausel in der zu Grunde liegenden Versorgungsordnung vorliegt. Der Ertrag wird als (negativer) nachzurechnender Dienstzeitaufwand ausgewiesen.

Weitere Reduzierungen des Anwartschaftsbarwerts resultieren aus Restrukturierungsmaßnahmen in Belgien (7 Mio. €), Planänderungen aufgrund von Gesetzesänderungen in den Niederlanden (2 Mio. €) sowie Restrukturierungsmaßnahmen in der Schweiz (1 Mio. €). Alle oben genannten Beträge werden als (negativer) nachzurechnender Dienstzeitaufwand ausgewiesen.

Durch die Akquisition von Pro à Pro in Frankreich steigt die Verpflichtung um 5 Mio. €. Weitere 33 Mio. € resultieren aus der erstmaligen Einbeziehung beitragsorientierter Pensionspläne in Belgien.

Veränderungen der versicherungsmathematischen Parameter führten insgesamt zu einer Reduzierung des Anwartschaftsbarwerts von 137 Mio. € (2015/16: Anstieg um 228 Mio. €).

Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtung für die Länder mit wesentlichen Pensionsverpflichtungen beträgt:

Jahre

 

30.9.2016

 

30.9.2017

Deutschland

 

17

 

16

Niederlande

 

24

 

22

Vereinigtes Königreich

 

19

 

18

Belgien

 

4

 

4

Übrige Länder

 

13

 

12

Der Anwartschaftsbarwert der leistungsorientierten Pensionsverpflichtung verteilt sich wie folgt auf die einzelnen Gruppen von Versorgungsberechtigten:

%

 

30.9.2016

 

30.9.2017

Aktive Anwärter

 

35

 

34

Ausgeschiedene Anwärter

 

37

 

36

Pensionäre

 

28

 

30

Die Entwicklung des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens stellt sich wie folgt dar:

Mio. €

 

2015/16

 

2016/17

Veränderungen des Planvermögens

 

 

 

 

Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum Periodenbeginn

 

768

 

864

Erfolgswirksam erfasst

 

22

 

16

Zinsertrag

 

22

 

16

Erfolgsneutral unter „Neubewertung von leistungsorientierten Pensionsplänen" im Sonstigen Ergebnis erfasst

 

106

 

0

Ertrag/Verlust aus Planvermögen ohne Zinsertrag (+/−)

 

106

 

0

Sonstige Effekte

 

−32

 

25

Leistungszahlungen (inkl. Steuerzahlungen)

 

−25

 

−26

Zahlungen für Planabgeltungen

 

0

 

−2

Arbeitgeberbeiträge

 

17

 

16

Beiträge der Teilnehmer des Plans

 

10

 

10

Veränderung Konsolidierungskreis / Transfers

 

0

 

33

Währungseffekte

 

−34

 

−6

Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum Periodenende

 

864

 

905

Durch die Aufnahme der belgischen beitragsorientierten Pläne erhöht sich das Planvermögen um 33 Mio. €.

Mio. €

 

30.9.2016

 

30.9.2017

Finanzierungsstand

 

 

 

 

Anwartschaftsbarwert

 

1.424

 

1.342

Fair Value des Planvermögens

 

864

 

905

Vermögenswertanpassung (Obergrenze für den Vermögenswert)

 

31

 

67

Nettoschuld/-vermögenswert

 

591

 

504

davon als Rückstellung bilanziert

 

591

 

504

davon als Nettovermögen bilanziert

 

0

 

0

Bei einer Gesellschaft in den Niederlanden übersteigt das Planvermögen zum Bilanzstichtag den Wert der Verpflichtung. Da das Unternehmen keinen wirtschaftlichen Nutzen aus der Überdotierung ziehen kann, wurde der Bilanzbetrag unter Anwendung von IAS 19.64 (b) auf 0 € reduziert.

Die Veränderung des Effekts der Vermögensobergrenze wurde als Verlust aus Neubewertungen in Höhe von 36 Mio. € (2015/16: Ertrag von 31 Mio. €) im Sonstigen Ergebnis erfasst.

Die Pensionsaufwendungen aus unmittelbaren und mittelbaren Zusagen der betrieblichen Altersversorgung setzen sich wie folgt zusammen:

Mio. €

 

2015/16

 

2016/17

1

 

Darin verrechnet: von Mitarbeitern geleistete Beiträge.

 

 

Laufender Dienstzeitaufwand1

 

22

 

28

Nettozinsaufwendungen

 

12

 

9

Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand (inkl. Plankürzungen und -änderungen)

 

27

 

−14

Planabgeltungen

 

−7

 

0

Sonstige Pensionsaufwendungen

 

1

 

1

Pensionsaufwendungen

 

54

 

24

Zusätzlich zum Aufwand aus leistungsorientierten Pensionszusagen wurden für beitragsorientierte Versorgungszusagen Aufwendungen für Zahlungen an externe Versorgungsträger im Geschäftsjahr in Höhe von 158 Mio. € (2015/16: 167 Mio. €) berücksichtigt. Diese Werte beinhalten auch Zahlungen an die gesetzlichen Rentenversicherungsträger.

Die Rückstellungen für pensionsähnliche Verpflichtungen beinhalten im Wesentlichen Verpflichtungen aus Jubiläums- und Sterbegeldern, Gehaltsfortzahlungen im Todesfall sowie Altersteilzeitvereinbarungen. Für diese Verpflichtungen wurden Rückstellungen in Höhe von 52 Mio. € (30. September 2016: 55 Mio. €) bilanziert. Die Verpflichtungen werden auf Basis von versicherungsmathematischen Gutachten bewertet. Die hierfür herangezogenen Bewertungsparameter sind grundsätzlich identisch mit denen der betrieblichen Altersversorgung.

Vorjahr
Zeitraum von 12 Monaten, der üblicherweise als Bezugsangabe für Aussagen im Geschäftsbericht angeführt wird.
Glossar
Fair Value
Beizulegender Zeitwert. Gemeint ist der Preis, den man im Rahmen einer gewöhnlichen Transaktion zwischen Marktteilnehmern am Bewertungsstichtag beim Verkauf eines Vermögenswerts erhalten würde oder bei der Übertragung einer Schuld zu zahlen hätte.
Glossar