Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen

Für die Erstellung dieses Konzernabschlusses mussten Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen getroffen werden, die sich auf Ausweis und Höhe der bilanzierten Vermögenswerte, Schulden, Erträge, Aufwendungen sowie der Eventualverbindlichkeiten ausgewirkt haben.

Ermessensentscheidungen

Informationen zu bedeutenden Ermessensentscheidungen, die die im vorliegenden Konzernabschluss erfassten Beträge am wesentlichsten beeinflussen, finden sich in den folgenden Anhangangaben:

  • Festlegung des Konsolidierungskreises durch Beurteilung der Beherrschungsmöglichkeiten (Kapitel Konsolidierungskreis); hiervon betroffen sind neben strukturierten Unternehmen (Special Purpose Entities) insbesondere Beteiligungen, bei denen aufgrund besonderer Satzungsregelungen die Beherrschungsmöglichkeit nicht zwangsläufig mit der einfachen Stimmrechtsmehrheit verbunden ist
  • Klassifizierung von Leasingverhältnissen als Finanzierungs-Leasing oder Operating-Leasing – auch bei Sale-and-Leaseback-Transaktionen (Nr. 2 Sonstige betriebliche Erträge und Nr. 20 Sachanlagen)
  • Bestimmung, ob METRO bei Umsatztransaktionen als Prinzipal oder Agent handelt (Nr. 1 Umsatzerlöse)

Schätzungen und Annahmen

Informationen zu Schätzungen und zugrunde liegende Annahmen mit bedeutenden Auswirkungen für den vorliegenden Konzernabschluss sind in den folgenden Anhangangaben enthalten:

  • Konzerneinheitliche Festlegung von Nutzungsdauern für abnutzbare Vermögenswerte (Nr. 14 Abschreibungen, Nr. 19 Sonstige immaterielle Vermögenswerte und Nr. 20 Sachanlagen)
  • Anlassbezogene Überprüfung der Werthaltigkeit von abnutzbaren Vermögenswerten (Nr. 14 Abschreibungen, Nr. 19 Sonstige immaterielle Vermögenswerte und Nr. 20 Sachanlagen)
  • Jährliche Überprüfung der Werthaltigkeit von Geschäfts- oder Firmenwerten (Nr. 18 Geschäfts- oder Firmenwerte – inklusive Sensitivitätsanalyse)
  • Einbringlichkeit von Forderungen – insbesondere Forderungen an Lieferanten (Nr. 23 Sonstige finanzielle und andere Vermögenswerte)
  • Periodengerechte Erfassung von Lieferantenvergütungen (Nr. 23 Sonstige finanzielle und andere Vermögenswerte)
  • Realisierbarkeit künftiger Steueransprüche – insbesondere aus Verlustvorträgen (Nr. 24 Latente Steueransprüche / Latente Steuerschulden)
  • Bewertung von Vorräten (Nr. 25 Vorräte)
  • Ermittlung von Rückstellungen für Pensionen (Nr. 32 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen)
  • Ermittlung von sonstigen Rückstellungen – beispielsweise für Mietunterdeckungen und belastende Verträge, Restrukturierungen, Garantieleistungen, Steuern und Risiken aus Prozessen und Verfahren (Nr. 33 Sonstige Rückstellungen [langfristig] / Rückstellungen [kurzfristig])
  • Einschätzung des erwarteten Zeitpunkts der Durchführung einer Transaktion hinsichtlich der Klassifizierung als Zur Veräußerung vorgesehene langfristige Vermögenswerte, Schulden im Zusammenhang mit zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerten und nicht fortgeführten Aktivitäten (Nr. 30 Zur Veräußerung vorgesehene Vermögenswerte / Schulden im Zusammenhang mit zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerten).
  • Einschätzung der Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme aus Lieferantenverbindlichkeiten (Nr. 35 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen)

Obwohl die Schätzungen und Annahmen mit großer Sorgfalt getroffen wurden, können die tatsächlichen Werte in Einzelfällen davon abweichen. Die für den Konzernabschluss verwendeten Schätzungen und Annahmen werden regelmäßig überprüft. Änderungen werden zum Zeitpunkt der besseren Kenntnis berücksichtigt.

Im Berichtsjahr resultiert aus einer geänderten Einschätzung der Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme aus kurzfristigen Verbindlichkeiten ein positiver -Effekt von 20 Mio. €.

EBIT (Earnings Before Interest and Taxes)
Gewinn vor Abzug von Zinsaufwendungen und Steuern. Diese Kennzahl dient dem internationalen Vergleich von Unternehmen.
Glossar